Wie es abgewickelt wird, weiß ich nicht. Eines ist für mich aber sicher und da teile ich vollkommen die Meinung von Achim: Von Bagatellschaden kann so überhaupt nicht geredet werden.
Ich drücke Dir jedenfalls alle verfügbaren Daumen, dass dein schönes Auto wieder in den Originalzustand versetzt wird!
-
-
Wie willst du das denn beurteilen?
ich habe die Bilder gesehen.
Im übrigen habe ich lange bei Renault gearbeitet und mittlerweile bin ich bei der Versicherung. Dieser Schaden wird wahrscheinlich bei 2.500 € liegen. Letztens hatte ich auch so eine Bagatelle zu bearbeiten. Da ist auch jemand beim ausparken an ein anderes Auto gefahren. Kostenvoranschlag der Werkstatt war bei 1.800,- €. Der Geschädigte meinte dann auch, er brauche aber noch einen Sachverständigen (der aber auch nicht mehr als die Werkstatt gefunden hat), einen Rechtsanwalt (für was auch immer - Schuldfrage war klar und Zusage seitens der Versicherung war ebenfalls schon da). Aus den 1.800 € wurden dann mit den Nebenkosten für Mietwagen, Rechtsanwalt und Sachverständiger knapp 4.000 €. Da wundert es echt nicht, dass die Prämien bald jährlich steigen, oder??
-
Bei einem solch neuen Wagen geht es auch noch immer um eine Wertminderung, die in einem Kostenvoranschlag nicht aufgelistet wird.
Bei einem 10 Jahre alten Auto würde ich auch von einem Gutachten, Anwalt absehen (war letztens der Fall bei uns), aber bei einem Wagen, der nicht mal ein Jahr alt ist, sollte man zumindest auf ein Gutachten bestehen und wenn man dann noch keine Erfahrung hat, welche Ansprüche einem denn sonst noch zustehen, sollte man zu einem Anwalt gehen und sich zumindest beraten lassen.Und des Weiteren hatte deto91 geschrieben, dass man das richtige Ausmaß des Schadens auf den Bildern leider nicht erkennt.
-
Man erkennt aber zumindest, dass das Spaltmass der Türe noch ganz ordentlich aussieht. Wertminderung stimme ich zu, diese sollte man bei der gegnerischen Versicherung auf jeden Fall anmelden. Grobe Faustformel dürften hier ca. 10 % der Schadenhöhe sein. Ich bin mal gespannt, wie hoch der Schaden ausfällt. Vielleicht kann der TE das dann auch bekannt geben?
(Aber wenn man mit Höchstgeschwindigkeit Rückwärts ein parkendes Auto trifft - glaubt mir, das sieht danach anders aus )
-
Ich würde auch auf jeden Fall die Wertminderung geltend machen. Das sollte bei einem Quasi-Neuwagen kein Problem sein. Bedenke immer, dass Dein Wagen nun ein Unfallfahrzeug ist und Du daher eine erhebliche Einbuße beim Wiederverkauf hinnehmen musst.
-
Gutachten sollte auf jedenfall gemacht werden. Anwalt brauchst du bisher nicht. Schuldfrage ist ja geklärt.
-
was ist hier eigentlich rausgekommen?