@meiniruls
Das ist wohl wahr mit dem IPhone, der Unterschied ist nur, ein IPhone MUSS man nicht kaufen, eine Wartung muss man jedes Jahr machen, wenn man seine Garantie behalten möchte!
@meiniruls
Das ist wohl wahr mit dem IPhone, der Unterschied ist nur, ein IPhone MUSS man nicht kaufen, eine Wartung muss man jedes Jahr machen, wenn man seine Garantie behalten möchte!
Und niemand wird gezwungen sich Automarke YXZ beim Händler Sowieso zu kaufen. Ich gehe da mit menirules völlig konform.
Du musst aber weder die Wartung, noch den Ölwechsel bei Renault machen, du kannst auch in jede andere Werkstatt fahren die nach Renault Wartungsplan prüft und kommst da sicher billiger weg.
Gerade der Ölwechsel ist bei freien Werkstätten meist wesentlich billiger.
Dennoch stellt sich für mich die Frage, wie es mit der Mobilitäts-Garantie
aussieht, wenn die Arbeiten "ausser Haus" durchgeführt wurden, auch wenn
die Werkstatt bestätigt, nach Werksvorgaben gearbeitet zu haben.
Ich denke, dass die Mobilität Garantie dann weg ist. Denn hierfür bekomme ich immer einen extra Zettel.
Die Mobilitätsgarantie ist dann weg, das stimmt.
Aber ich verstehe das Problem dabei nicht. Ich will nicht zu Renault weil mir da das Öl zu teuer ist, also mache ich die Wartung wo anders. Aber die freiwillige Leistung der Mobilitätsgarantie will ich behalten?
Da passt was nicht zusammen.
btw, viele Werkstätten bieten eine eigene Mobilitätsgarantie an.
Die Mobilitätsgarantie ist dann NICHT weg, wenn die Wartung nach dem Renault-Wartungsplan durchgeführt worden ist.
Dazu gibt es mittlerweile einige Gerichtsurteile.
Wartungen dürfen auch in (marken-)fremden Werkstätten durchgeführt werden. Wenn sich an den Wartungsplan gehalten wird, erlischt die Garantie nicht.
Die Mobilitätsgarantie ist dann NICHT weg, wenn die Wartung nach dem Renault-Wartungsplan durchgeführt worden ist.
Würde mich dann allerdings interessieren, von wem ich dann die Bestätigung für die weiterführende Mobilitätsgarantie bekomme, diese wird als Dokument seitens der Vertragswerkstatt mit der Wartungsrechnung dem Kunden ausgehändigt. Ich glaube nicht, das eine Freie Werkstatt diese aushändigen darf, geschweige denn, die Daten an Renault weitergeben kann.
Auf der Rechnung der "Freien Werkstatt" wird bestätigt, dass die Arbeiten nach
Vorgabe von Renault durchgeführt worden sind. Die Vorlage dieser Rechnung
sollte bei Renault ausreichen, um in den Genuss der verlängerten Mobilitäts-Garantie
zu kommen.
Habe jetzt ein weiteren KV von einer andere Renault Werkstatt ca. 15km weiter weg wie die erste. Die schreiben mir:
unter den angegebenen Umständen beläuft sich die Wartung auf 340,00 € inkl. Gutschein.
So würde die Wartung nach den Angaben der Renault durchgeführt werden. Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum man nach 36.000 km die Zündkerzenwechseln soll.
Wie Sie es schon richtig gesehen haben ist diese Reparatur nach 48 Monaten vorgesehen, aber stößt bei mir auf Missverständnis.
Konform hin oder her, ich würde die Zündkerzen drin lassen und erst nach 60.000 km wechseln.
Was sagt ihr, Zündkerzen mit oder nicht, was wäre dann mit Garantie? Ich fahre den nächsten Tagen hin um das weitere zu besprechen...