Hallo,
dieses mal wird es wohl oder übel die Vertragswerkstatt werden. Bei jedem anderen Auto davor habe ich das selbst erledigt, oder von einem befreundetes Mechaniker machen lassen.
Gruß
Andre
Hallo,
dieses mal wird es wohl oder übel die Vertragswerkstatt werden. Bei jedem anderen Auto davor habe ich das selbst erledigt, oder von einem befreundetes Mechaniker machen lassen.
Gruß
Andre
Ich meine, dass sich die Frage beim Neuwagen ansich gar nicht stellt.
Seitdem ich meinen M3 2010 übernommen hab, hat er nur die Vertragswerkstatt gesehen.
Mit einer Ausnahme - Als kleine Zwischenwartung letztes Jahr zum Ölwechsel, da ich fast nur Kurzstreckr gefahren bin. Da ging es mal zum "Auto Dienst" Partner.
Aber der Neue wird, mindestens für die Garantiezeit, nur in die Vertragswerkstatt gehen.
Bin aber auch verwöhnt, da ich am M3 nie etwas ausser der Reihe hatte.
Er läuft halt
Ich habe noch nie einen meiner Renault woanders als beim Vertragshändler warten lassen. Da wo er gekauft wurde, wird er auch gewartet. Das sollte einem das Auto wert sein.
@TCReal... für mich stellt sich Die Frage sehr wohl.... Man ist ja nicht mehr verpflichtet den Vertragshändler zu nehmen ...
Zur Aufrechterhaltung der (zusätzlichen) Garantie schon.
@Kalle0815
Kann die Bedenken teilw. verstehen, dennoch meine ich, dass die jeweiligen Partner sehr wohl einen Mindestschulungsstand auf den Fahrzeugen und Onlinedignose/OBD, etc. besitzen, der bei freien Zauberbuden nicht vorhanden ist. Zudem haben Sie einen klaren Eskalationsweg und Anweisungen, wie bei Unklarheit und/oder Standardsituationen vorzugehen ist.
Und wenn ein freier Werkstättler etwas versaut, dann hast Du ein Horrorszenario und rennst von Pontius zu Pilatus für dein Recht und riskierst noch, dass du nach JAHREN gerichtlicher Auseinandersetzung günstigen Falls einen Vergleich annehmen musst, weil Dir sonst die Kosten über den Kopf wachsen.
Dann lieber ein Modell vom Mitbewerber oder eben etwas Investment in Vertrauensbildung zu Deinen Nächsten Renaultpartnern.
Gruss
Da bin ich seit fast 10 Jahren mit meiner Werkstatt viel zu zufrieden, als jetzt mit dem neuen GT Experimente zu machen. Daher habe ich auch ab 1.1.18 die Werkstattbindung wieder aus dem Versicherungsvertrag rausgenommen. Auch wenn es nach EU-Recht erlaubt ist, auch einen Neuwagen in einer markenfremden Werkstatt reparieren zu lassen, war mir das Risiko doch zu groß, dass einem die Versicherung in was weiß ich für eine Werkstatt schickt.
Für mich gibt es nur eine Werkstatt, und das ist meine Renault-WS! Da ist er in besten Händen.