Also laut der Änderungsabnahme scheint das tatsächlich in dieser Kombination abgenommen worden zu sein.
Das finde ich schon sehr kurios.
Ich würde an deiner Stelle einfach noch einmal selbstständig eine Prüfstelle aufsuchen und das begutachten lassen. Da am besten auch noch die jeweiligen Teilegutachten mitnehmen, damit die schauen können, ob das überhaupt in der Konstellationen verbaut werden darf. Vielleicht können die dir dann genaueres sagen.
Wir können jetzt auch nur spekulieren, woran das liegt. Ob dein Vorgänger noch irgendetwas nach der Änderungsabnahme in Eigenregie verändert hat, weiß man ja auch nicht.