Würde ich nicht machen, am Ende ist es noch schlimmer als vorher und dann kann die Werkstatt sagen "Sorry, aber SO sah die Macke von uns nicht aus, das ersetzen wir nicht auf unsere Kosten!"
Werkstatt beim anschnallen mit dem Gurt abgerutscht !
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Ich wünsche jedenfalls Erfolg dabei!
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Ich machs ganz vorsichtig, sollte sich keine Besserung zeigen, wende ich mich an den Kundendienst von Renault selbst! Danke für eure Ratschläge!
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Anders kenne ich das auch nicht. Habe mal für ein 12 Jahre altes Fahrzeug ohne nachzufragen eine neue Stoßstange angeboten bekommen weil sie die beim ausparken hinten angedazt hatten und 0.5 cm langer Riss drin war. Nachdem das Auto gedanklich eh schon abgeschrieben war habe ich das gegen einen Werkstattgutschein getauscht, aber das war ja dann meine Entscheidung.
Wenn die sich querstellen würde ich das auf jeden Fall eskalieren.
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Würde es auch eskalieren. Gute Geschäftsbeziehungen hin oder her, aber das ist schlicht Sachbeschädigung. Normalerweise sind die dagegen auch versichert.
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Haha, auch meine RENAULT "Fachwerkstatt" hat mir das Armaturenbrett und Mittelkonsole versaut beim R-Link Steuergerät wechseln. Werkzeugspuren, Leisten klappern an Mittelkonsole, R-link 2 Display hat Kratzer. Ich verlangte Beseitigung und da ging das Geheule los von denen.
Die Kosten das bezahlt Renault nicht das schlucken wir, deshalb scheuen wir solche Reparaturen usw. Kein Wort der Entschuldigung nur Schuldzuweisung an Renault da die Leisten alle nur geklippst sind. Da war auch die Rede von ankleben das können die aber vergessen.Das R-Link funktioniert nicht richtig mein Auto und der R-Link Account (Server bei Renault) reden nicht miteinander Reparatur dauert schon seit Pfingsten an. Hecklappe schon 2 Mal lackiert und eingestellt Lackschaden tritt immer wieder auf. Der Rückspiegel reist ab von der Scheibe, noch hält er. Das Fahrwerk macht Poltergeräusche die bei 2 M4 Ersatzwagen nicht auftraten usw.
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Hm, das klingt ja gar nicht gut. Im Zweifel würde ich den Schaden durch eine andere Renault-Werkstat beheben lassen auf deren Rechnung, wenn sie es nicht hin bekommen. Du hast hier Anspruch auf Schadenersatz.
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Ja gut und im Prinzip richtig (Frage an Radio Eriwan: - Kann man mit einem Lada mit 100 km/h rechtwinklig abbiegen? - Ja, aber nur einmal!") Nur wie sieht es mit der Beweisführung aus?