Wie ich vermutet habe....selbe Erfahrungen.
In dem beschriebenen Umfang hätte das angegebenen werden müssen im Kaufvertrag.
Ich würde Aufklärung einfordern und dann entscheiden, je nachdem was zu diesen Arbeiten geführt hat - sprich schwerer Unfall oder kleiner Rempler.
Aber Entschädigung muss auf jeden Fall drin sein.