Hallo, hab heute mit dem Filialleiter des Autohauses telefoniert und es scheint alles seinen Gang zu gehen. Ich hoffe das es dabei bleibt. Das KFZ ist schon von mir übergeben worden und somit ist auch erstmal Stillstand für die Nutzungsentschädigung.
Mein 5-Türer Bose wird gewandelt ENDLICH
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Hallo, so hab ihn los den Megane. Mein Geld hab ich auch schon zum Teil den Anteil den das Autohaus hatte und der Rest kommt noch von der Bank.
Jetzt werde ich noch prüfen lassen was an Schadensersatz für mich in Betracht kommt. Denk da an die vielen Werkstattbesuche, R-Link Shop Apps, Kofferraumschutz usw.
Auslagen die ich hatte das sollte die Nutzugsentschädigung ( 568€ für 5377km ) die das Autohaus kassiert hat mindern. -
Für den Kofferraum-Schutz sowie Apps kannst du kaum Schadensersatz geltend machen - hat dich ja keiner gezwungen es zu kaufen....
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Aber er hat die Sachen im guten Glauben gekauft, dass Fahrzeug langfristig zu fahren, da ja jeder Käufer zunächst von einer einwandfreien, mangelfreien Sache ausgeht.
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Egal, da ER die gekauft hat. Und das Auto auch ohne nutzbar wäre...Habe ein ähnliches Spiel mit Anwalt durch.
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Ich kann von einem Waschmaschinenhersteller auch nicht verlangen, dass er mir den Inhalt meines Kleiderschrankes ersetzt, nur weil ich mir die Klamotten wegen der super schonenden Waschmaschine gekauft habe.
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Als ich meinen kadjar gewandelt habe im april 2017 habe ich folgende kosten zurückerhalten:
-Fahrzeugpreis
-kosten für Felgen plus Winterreifen
-kosten für ummontage und Einlagerung Sommer /winterräder
-250 Euro für Kulanzrep. der hintern bremsscheiben und Beläge
-43euro für pro Tag,da die Werkstatt in einem Reparaturversuch mir 10 Tage keinen Leihwagen stellen konnte
-kosten für an/Abmeldung ,Brieftausch bei der Bank
-Anwaltskosten
-insgesamt 256 Euro Entschädigung für übermäßige Probefahrten der Werkstatt,konnte ich nachweisen da ich jedesmal bei Abgabe und Abholung den Kilometerstand Fotografiert habe.
Einmal waren es sag und schreibe 350km Probefahrt ♂️Am Ende habe ich mehr rausgehabt als ich gezahlt habe,was mir persönlich keineswegs leid tut, da ich mir sehr verars..t vorkam egal obs bei Reparaturen war oder dann im Wandlungsprozess
Du kannst alle notwendigen und gewöhnlichen Erhaltungskosten geltend machen,also auch kosten für Wartung etc. Alles was du für das Auto geholt hast!!!! Und das muss auch im wandlungsprozess geltend gemacht werden. Ist das Fahrzeug abgegeben hast du Pech gehabt,eine Nachvorderung ist nicht möglich.