Dein Ansprechpartner ist so oder so das Verkaufende Autohaus. Die haben natürlich 3 Versuche um die Reparatur durchzuführen.
Am besten mal nachfragen bei den ggf. RA.
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Also ich habe meinen kadjar letztes Jahr gewandelt. Ich hab ihn als vorführwagen gekauft und nur Probleme gehabt.
Mein tip Anwalt suchen. Du musst deiner Werkstatt die Möglichkeit einräumen den Mangel abzustellen. 2 mal haben sie dazu die Möglichkeit du musst jedoch Fristen setzten und das geht nur mit Hilfe eines Anwaltes.Zumal die Autohäuser (zumindest meins) aufeinmal sehr handzahm war und aufeinmal alles versuchte.
Nach dem die zweit Frist der Mangelbehebung abgelaufen ist und der Mangel nicht beseitigt wurde hast du das Recht VOM KAUFVERTRAG ZURÜCKTRETEN (heist das,nicht Wandlung).
Du bekommst dein Geld zurück und hast kein Anrecht auf ein gleichwertiges Fahrzeug.Ich hab mir mein Geld abzüglich nutzungsentschädigung ,aber zuzüglich meiner kosten( Zulassung,Winterräder,Etc) geben lassen und hab die Bissel zappeln lassen und dann meinen m4 bestellt .
Bei mir waren es 609 Euro Entschädigung für die km. Allerdings hatte ich kosten für winterräder und eine Wartung ... habe also insgesamt mehr wiederbekommen als ich gezahlt habe.Aber das geht nur mit Anwalt....!!!!!!
Es geht auch bei Gebrauchtwagen !!!!! Wer was anderes behauptet hat keine Ahnung ...es gibt nur viele Sachen die du beachten musst, ich hatte das Glück das meine Schwester bei einem Anwalt arbeitet und die Sache gleich nach dem ersten erfolglosen Reparaturversuch diesem hingelegt hat und der hat dann alles weitere mit Rechtsschutz und Werkstatt gemacht.. aber ohne Anwalt macht eine Vorsprache zwegs Rücktritt keinen Sinn. Zumal du auch nur bei schweren Mängeln ein Recht darauf hast. Bei mir waren es sehr laute Windgeräusche vom Panoramadach..
Falls es kein schwerer Mangel ist musst du mit einem Nachlass leben. -
Ich würde auch dir Rechtsberatung in Anspruch nehmen - ADAC und Co. bieten das Info Gespräch oft kostenfrei an.
Wobei Verkehrsrechtsschutz bei den vielen Vollpf***en ein Muss für mich ist. Auf vieles andere kann ich verzichten, aber die 70 Euro ohne SB sind es mir wert.
Und derartige spezielle Sachen kann IMHO nur ein Anwalt korrekt machen - ein Fehler und das Spiel beginnt ggf. von vorne. Übrigens sind auch Verjährungsfristen zu beachten - hat mir dann meiner (inkompetenten) Anwältin (Freundin der Familie...) viel Geld gekostet, da sie zu lange brauchte.
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So wie ich das aufgefasst habe, gibt es die Möglichkeit, die Kosten des Fahrzeuges abzüglich der Nutzungsgebühr zurückzubekommen oder einen gleichwertigen Wagen zu bekommen.
Beides geht prinzipiell. Du hast per Gesetz die Möglichkeit, das Fahrzeug entweder zurückzugeben oder es statt der Reparatur durch ein mangelfreies Exemplar ersetzen zu lassen. Wobei bei letzterem Punkt eben der Hersteller/Händler entscheidet, ob er repariert oder tauscht.
Den Rücktritt vom Kaufvertrag kannst Du nur machen, nachdem die besagten Reparaturversuche gescheitert sind. HIer ist es grundsätzlich immer wichtig, dass Du angemessene Fristen setzt und einen Nachweis für die Reparatur hast (z.B. Proformarechnung). Du hast dann wahlweise den Weg der gütlichen Einigung, so wie ich es damals gemacht habe (Kontaktaufnahme mit dem Vorstand von Renault, Fahrzeugtausch „gegen Gutschein“, such mal über die Forensuche nach Stichwort Kuhhandel), oder Du gehst den Rechtsweg. Das ist dann das, was man klassischerweise als Wandlung bezeichnet, was aber in Wirklichkeit „Rücktritt vom Kaufvertrag“ heißt. Da würde ich aber ohne Rechtsschutzversicherung die Finger davon lassen, sonst können die Kosten schnell in die Tausende gehen.
Das war für mich letztlich auch der Grund, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, bevor ich das neue Auto übernommen habe.
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Danke für die Informationen.
Ich war heute beim Händler und habe einen Termin zur Begutachtung der Probleme bekommen. Näheres wird sich dann herausstellen.
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Also ich habe meinen kadjar letztes Jahr gewandelt. Ich hab ihn als vorführwagen gekauft und nur Probleme gehabt.
Mein tip Anwalt suchen. Du musst deiner Werkstatt die Möglichkeit einräumen den Mangel abzustellen. 2 mal haben sie dazu die Möglichkeit du musst jedoch Fristen setzten und das geht nur mit Hilfe eines Anwaltes.Zumal die Autohäuser (zumindest meins) aufeinmal sehr handzahm war und aufeinmal alles versuchte.
Nach dem die zweit Frist der Mangelbehebung abgelaufen ist und der Mangel nicht beseitigt wurde hast du das Recht VOM KAUFVERTRAG ZURÜCKTRETEN (heist das,nicht Wandlung).
Du bekommst dein Geld zurück und hast kein Anrecht auf ein gleichwertiges Fahrzeug.Ich hab mir mein Geld abzüglich nutzungsentschädigung ,aber zuzüglich meiner kosten( Zulassung,Winterräder,Etc) geben lassen und hab die Bissel zappeln lassen und dann meinen m4 bestellt .Das geht aber nur, wenn du ein anständiges Autohaus hast. Meines hat jetzt 5 mal nachgebessert und wollen eine sechste!!! Allerdings waren sie "schlau" und haben die ersten zwei nicht mal ins System eingepflegt.
Man hat es nie ausgesprochen aber man mir deutlich klar gemacht, dass man nur wandelt, wenn ich vor Gericht ziehe. Da ich leider keine Rechtsschutz habe ist das finanzielle Risiko hier aber zu hoch. Klar bekomme ich wahrscheinlich recht, aber das Risiko zu verlieren ist laut meinem Anwalt trotzdem da. Manchmal könne man nicht nachvollziehen, was die Gerichte entscheiden, sagte er. Folge aus dem Ganzen: Ich habe seit ca einem Jahr praktisch kein Auto.
Leider darf ich hier das Autohaus nicht beim Namen nennen. Ein hochkrimineller und unseriöser Verein ist das...Falls es kein schwerer Mangel ist musst du mit einem Nachlass leben.
Und grade das finde ich im Rahmen von einem Neuwagenkauf ein Unding. Auch wenn bei mir laut Anwalt schwere Mängel vorliegen hab ich durch das Querstellen des AH keine Handhabe.
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Die 70 Euro für eine Rechtsschutz (nur Verkehr) wie etwa beim ADAC sind gut investiertes Geld.
Gerade wo heutzutage schnell was passieren kann und jeder Depp dich anzeigen könnte....so schläft man ruhiger...
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Da ich leider keine Rechtsschutz habe ist das finanzielle Risiko hier aber zu hoch. Klar bekomme ich wahrscheinlich recht, aber das Risiko zu verlieren ist laut meinem Anwalt trotzdem da.
Ich würde mich an Deiner Stelle mal an den Gesamtvorstand von Renault Deutschland wenden. Dies hat in meinem Fall Wunder gewirkt und mir wurde zumindest das Auto „gegen Gutschein“ getauscht.
Ansonsten besteht noch die Möglichkeit, über die Verbraucherzentrale zu gehen.
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Die Verbraucherzentrale macht auch nichts für lau....
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Ich würde mich an Deiner Stelle mal an den Gesamtvorstand von Renault Deutschland wenden. Dies hat in meinem Fall Wunder gewirkt und mir wurde zumindest das Auto „gegen Gutschein“ getauscht.
Habe einen Brief an den Vorstand hier liegen.
Aber an einem Gutschein habe ich ehrlich gesagt kein Interesse...
Ich hatte erstmal Kontakt mit dem Kundenservice aufgenommen und die haben im Falle einer Rücknahme dem Autohaus finanzielle Unterstützung zugesagt. Mal sehen was die daraus machen.