@MarcelGTL Er wohnt in Österreich, da gilt meines Wissens unser BGB eher nicht (mehr).
Vielleicht haben die Österreicher andere Regelungen? Ansonsten hast du Recht - ist wie bisher Fernsehern, PCs etc. auch.
@MarcelGTL Er wohnt in Österreich, da gilt meines Wissens unser BGB eher nicht (mehr).
Vielleicht haben die Österreicher andere Regelungen? Ansonsten hast du Recht - ist wie bisher Fernsehern, PCs etc. auch.
da gilt meines Wissens unser BGB eher nicht (mehr).
Das würde mich auch Wunder nehmen.
Oh. Ja da kann es anders sein
Guten Morgen liebe Autogemeinde,
ich stehe vor der Kaufentscheidung mir einen M4 RS zu holen. Das mit Abstand beste Angebot liegt bei einen Händler aus Sachsen. Der Unterschied zum örtlichen Händler ist bei über 3000€.
Zur info, ich komme aus Essen und zum Händler nach Sachsen sind es knapp über 500km.
Da es sich um meinen ersten Neuwagen handeln soll, kenn ich mit dem Thema Rückwandlung überhaupt nicht aus.
Nehmen wir an ich kaufe das Auto in Sachsen und finde erst zuhause einen Fehler. Klar der erste Gang wäre zum örtlichen Händler da ich ja noch Garantie habe. Aber kann der örtliche Händler das Auto nicht reparieren, muss dann der Händler aus Sachsen das Auto zurück nehmen, oder gilt das nur wenn auch er 2 Mal versucht hat das Auto zu reparieren?
Demnach müsste ich ja dann wenigstens 2 Mal nach Sachsen fahren. Was ist wenn das Auto nicht fahrbereit ist und ich nicht nach Sachsen fahren kann ?
Parallel zum Kauf ist sicherlich eine Rechtsschutz nicht verkehrt
Gruß Andreas
Beim Kauf denkst du schon an Rückabwicklung? Service macht jedes Autohaus, Rückabwicklung muss das AH zustimmen wo du gekauft hast.
Demnach müsste ich ja dann wenigstens 2 Mal nach Sachsen fahren.
Genau das, deshalb kaufe ich nur noch bis 100km entfernt. Alles andere braucht mal viel Zeit und Nerven. Und wenn du zu einem AH gehst wo du es nicht gekauft hast, wird dann gesagt: "Gehen Sie doch dahin wo Sie es gekauft haben!" Verständlich, aber wenn das jemand beim Kaufabschluß gesagt hätte, würde ich heute keinen Renault fahren.
Beim Kauf denkst du schon an Rückabwicklung? Service macht jedes Autohaus, Rückabwicklung muss das AH zustimmen wo du gekauft hast.
Wenn man hier die Thread liest, wäge ich ab wie viel es mir wert ist, dass der Händler in der Nähe ist. Ich hoffe jedoch, dass es nie zum Tragen kommt.
Demnach müsste ich ja dann wenigstens 2 Mal nach Sachsen fahren. Was ist wenn das Auto nicht fahrbereit ist und ich nicht nach Sachsen fahren kann ?
Das musst Du nicht. Einfach schriftlich Nacherfüllung verlangen und wie das der Händler handhabt ist sein Problem. Ob er das Auto abholt, dir die Fahrtkosten erstattet oder es in einer Werkstatt in deiner Nähe erledigt ist seine Sache.
Wichtig ist nur das man mit dem Händler vorher über eventuelle Probleme und Mängel redest... bevor man schwere Geschütze auffährt.
Außerdem gibt es mit den Schneiders aus Sachsen recht wenig Probleme. Wir kaufen jetzt schon das dritte Auto dort.
Rechtsschutz immer für den Verkehr.
Ansonsten weniger lesen hier - erst nach dem Kauf bzw. der Unterschrift....hilft ungemein....
Rechtsschutz immer für den Verkehr.
Ansonsten weniger lesen hier - erst nach dem Kauf bzw. der Unterschrift....hilft ungemein....
Ist jetzt zwar Offtopic, aber das ist äußerst unklug.
Man sollte sich vorher informieren bevor man so viel Geld zu Fenster raus schmeißt. Und besonders in diesem Forum überwiegen die "schönen Seiten" des Autos, wobei ich die nicht nachvollziehen kann. Sehr viele haben Probleme aber die meisten spielen sie runter. Naja...
Aber B2T:
Eine Rechtsschutz, wie zum Beispiel die vom ADAC, für sehr wenig Geld sollte man bei den ganzen Gaunern heut zu Tage sicher ein Eigen nennen.