"Seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 weist das Regelwerk erstmals Angaben dazu auf, dass der reine Besitz eines Radarwarner-Navis nicht strafbar ist."
Das ist allerdings nichts wirklich Neues, denn vor zehn Jahre schon fuhr mein Brüderchen mit seinem Schnitzer 5er und immer in Hast mit einem mobilen Blitzerwarner durch die Republik. Selbst Jurist, versicherte er mir, dass er das dürfe, er dürfe das Gerät nur nicht benutzen!
Ich hielt damals diese Regelung schon für schwachsinnig!