Soweit mein Wissensstand, ist es egal für die Garantie wo du deine Wartung machen lässt solange du es in einem Meisterbetrieb mit Stempel tust.
Was das weglassen wie so n doofen batterie wechsel in der Fernedienung angegt ist ganz egal.
Solltest nur nich den ölwechsel weg lassen, weil du meinst das Öl is noch gut.
Doofes beispiel jetzt.
Ich hab den Wartungsplan wann was passieren soll und geh damit immer zur Werkstatt des vertrauens, da bekomm ich auch n Stempel und bin dabei und weiß, dass alles auch gemacht wird.
Der "Kurze Frage-Kurze Antwort" - Thread
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Im Juni steht die Wartung b an, das schließt auch Ölwechsel mit ein. Momentan gibt es eine Ölwechsel Aktion bei ATU. Ist meine Garantie weg wenn ich ATU das machen lasse?
Das Öl muss natürlich den Vorgaben und der Freigabe seitens Renault entsprechen, das solltest Du klären und dementsprechend, mit Angabe auf der Rechnung, bestätigen lassen.
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Was ich schon immer mal fragen wollte. Welche Notverfahren sind eigentlich möglich für den Fall eines unerwarteten Fahrerausfalls.
Den Zündschlüssen zurückdrehen und dann ausrollen lassen, das ist "Schnee von Gestern." Sicher wegen der elektrischen Lenkhilfe kann der Motor mit der START-Taste nur im Stand ausgeschaltet werden.
Und die elektrische Bremse zu Testzwecken bei 50 km/h zu betätigen hab ich mich noch nicht getraut. Ich stell mir das erheiternd vor, wenn der Elektroantrieb die Bremse bei dem Tempo eins-fix-drei und ohne Gnade festknallt.Wie kann der Beifahrer das Fahrzeug im Notfall zum Stehen bringen?
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wenn der Elektroantrieb die Bremse bei dem Tempo eins-fix-drei und ohne Gnade festknallt.
Das wird letztendlich nicht passieren;
habe kürzlich im Fernsehn einen Test bei 50 km/h gesehen, bei dem der Wagen nach und nach
abbremst, sicher auch um "Schlimmeres" zu verhindern, egal wie das aussehen würde.Wie kann der Beifahrer das Fahrzeug im Notfall zum Stehen bringen?
Diese Frage werde ich in Kürze meinem Service-Mechaniker stellen oder
es findet sich hier jemand bereits, dafür Brühl zu kontaktieren. -
in den Leerlauf schalte, Handbremse oder elektrische Bremse betätigen, bis das Fahrzeug zum stehen kommt.
Hinterher hast du zwar den Fehlerspeicher voll und auch wärend des betätigens der elekt. Handbremse immer Fehlermeldungen, aber immer noch besser als schlimmeres.
Hab es schon selbst probiert, ja das geht so. -
und wie funktioniert das beim EDC?
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Gleich vermutlich
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Wenn du beim EDC auf "N" -(Lehrlauf) schalten willst,
musst du die Fussbremse betätigen...also im Notfall zunächst um den Wagen
herum und dann ggfl. per Hand die Fussbremse betätigen usw....usw...
wäre doch alles viel zu umständlich...Der Notfall würde dann erst recht zu einem richtigen Notfall mit sicher
verheerenden FolgenUnd beim normalen Schaltwagen muss ich erst die Kupplung treten, bevor ich
in den Leerlauf schalten kann... -
Hast du das noch nicht probiert? Der lässt sich auch einfach, in die Stellung "N" bewegen.
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Wenn die Zahnräder des Getriebes unter Last stehen, muss man schon ganz schön ziehen am Schalthebel um den Gang rauszubekommen. Mit etwas Mühe kann man ja das Bein des Fahrers vom Pedal heben. Und alles bei höherer Geschwindigkeit, wo man zusätzlich die Fahrtrichtung halten muss. Das ist schon ziemlich anspruchsvoll für einen Beifahrer
Ok, wenigstens kann man die elektrische Feststellbremse betätigen. Das ist schon mal beruhigend. Zum Glück kommen solche Fälle sehr sehr selten vor.