Hallo,
R-Link2 ist Vergangenheit, das wird nicht mehr weiterentwickelt.
Liebe Grüße
Udo
Hallo,
R-Link2 ist Vergangenheit, das wird nicht mehr weiterentwickelt.
Liebe Grüße
Udo
Dann waren wir also als Phase 1 Benutzer die Versuchskarnickel, toll.
Das sind wir immer, egal wo und egal bei wem.
Hallo Schrotti,
die ersten RFC-Fahrer mit R-Link2-Softwsreversion 1.4.15.801 waren wirklich Beta-Tester. Die Navigationskarten hatten Mitte 2015 den Stand von Juni 2013. Da waren die ersten Megane IV dagegen ausgereifte Fahrzeuge.
Liebe Grüße
Udo
Kurze Frage, ich hatte letzte Woche eine Garantie Reperatur. Die Koppelstange wurde getauscht und Zierleisten erneuert. Leider habe ich keinerlei Belege für die Instandsetzung erhalten. Diese würde ich aber gerne für meine Unterlagen haben.
Habe ich ein Recht drauf?
Eine detailierte Rechnung mit Leistungsbeschreibung ist immer und zwingend (!) vom ausführenden Unternehmen zu erstellen. Ein "OP-Bericht" ist aber nicht gesetzlich gefordert und kann daher auch nicht eingefordert werden.
Also ich habe auch nie welche bekommen, zahlt ja eh Renault, ich glaube das AH will dir auch nicht zeigen wieviel und was die Renault wirklich in Rechnung stellen.
Teilweise muss der "Grund" der Reperatur ja auch leicht umschrieben werden damit die Garantie es deckt.
Bei meinem Tacho Wechsel aufgrund von Kleberückstände im Tacho wurde auch gesagt man habe Renault mitgeteilt "Tacho Beleuchtung flackert" weil sie es sonst nicht Abrechnen konnten.
Ah, da hab ich grad nicht drauf geachtet. Bei Garantie zahlt man ja nicht selbst und ob man da eine Rechnung (plus minus Null sozusagen) ausgestellt werden muss? Hm, ich denke man kann sich aber durchaus einen "Zettel" ausfertigen lassen für die Akten, der auflistet was gemacht worden ist, ohne Preise, wenn das die Werkstatt irgendwie intern regeln will. Einfach mal fragen denke ich.
Die Leistungen werden ja Renault in Rechnung gestellt, nicht dir, da gibt es also nichts. Zu der Herausgabe der dokumentierten, durchgeführten Arbeiten ist dein AH dir gegenüber nicht verpflichtet, ich habe immer höflich gefragt und eine Kopie bekommen. Ansonsten solltest du ja auf jeden Fall den Reparaturauftrag als Nachweis haben, den du bei Abgabe des Fahrzeugs bekommen hast.
Ist es nicht so, dass man als Verkäufer eines Renault-Kfz die ertledigten Garantie-Arbeiten einsehen und ausdrucken kann als Nachweis für den potientiellen Käufer?