Musst du ja auch nicht.
Der "Kurze Frage-Kurze Antwort" - Thread
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Kommt bei mir öfter vor
Dann werde ich peinlich darauf sehen, wo du gerade kreuzt und mich bemühen, diese Gegend zu meiden!
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darf ich die jetzt auch nicht fahren ?
Du machst dir unnötige Sorgen Wenn das AH das Auto so ausliefert, dann ist es auch so zugelassen. Sei sicher!
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Von meinem Autohaus habe ich die Info bekommen, dass man die EG-Konformitätsbescheinigung nicht mitführen muss und die Polizei z.B. bei einer Verkehrskontrolle selber "prüfen" muss, ob die Serienbereifung zulässig ist.
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und die Polizei z.B. bei einer Verkehrskontrolle selber "prüfen" muss, ob die Serienbereifung zulässig ist.
Diese Regelung liegt für mich auch auf der Hand. Aber es ist gut, dass du dies zu seiner Beruhigung noch einmal ausdrücklich schreibst.
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Und wenn ich nachträglich 17 Zoll drauf mache?
So langsam verwirrt mich das Thema -
Kommt auf das Modell an, wenn es nachträglich gekauft wird (also nicht gleich mitbestellt ab Werk), kann es sein, dass es dann NICHT in der EG-Konformitätsbescheinigung steht, obwohl andere Megane diese Bereifung fahren dürfen!
Also Info von Schein und EG-Bescheingung prüfen, alles was da nicht drin steht benötigt ABE und/oder TÜV-Gutachten etc.!
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Sorry, aber was ist denn die EG-Bescheinigung?
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Mit der Zulassung gibt es zum Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein noch die Fahrzeug spezifische EG-Konformitätsbescheinigung, in der noch mehr Daten als nur im Fahrzeugschein drinstehen.
Bei Wikipedia ist das folgendermaßen erläutert:
„Hersteller von Fahrzeugen, die Inhaber einer Fahrzeug-Typgenehmigung sind, legen gem. Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG jedem entsprechend dem genehmigten Typ hergestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) nach einem der Muster des Anhangs IX der Richtlinie bei.“ -
Öhm ok, wir finanzieren und haben daher nur den Fahrzeugschein