Der "Kurze Frage-Kurze Antwort" - Thread

  • Ok das versuche ich mal das könnte helfen :sleeping::whistling:

    Renault Megane GT Line ENERGY dCi 130 Perlmutt-Weiß Zerstört am 27.10.2018.

    Megane 4 2 Chance


    Renault Megane GT Line ENERGY dCi 150 EDC Perlmutt-Weiß Leichtmetallräder 18 Zoll Alcantarapolsterung grau mit blauen Zierstreifen GT Safe-Cruising-Paket Easy-Parking-Paket Navigation R-LINK 2 mit 8,7 Zoll-Bildschirm Bestandteil des Alcantara-Pakets Schiebedach


    Bestellt am 20.12.2018 Annahmebestätigung am N/A [color=#0000CD]Lieferung beim Autohaus N/A Abholung am Autohaus am N/A

  • Finde es auch Krass...vorallem mit wenn Fehler in der Garantiezeit entstehen für die der FZG Halter nix dafür kann.

    Der Freundliche muss Dir nur die Garantie am Fahrzeug einhalten. Ein Ersatzfahrzeug muss er nicht geben. Hier in der Schweiz geht das über die Versicherung. Da wird geregelt, ob es einen Wagen gibt oder nicht. Diese Diskussion gibt es oft, doch Ersatz oder sonstiges ist immer lediglich Kulanz.

  • Was hat das Autohaus mit dem Leihwagen zu tun????? Wenn du dort einen Termin machst haben sie entweder einen oder nicht, ist Sache des Autohauses, nicht Renault. Renault stellt dir ein Leihfahrzeug, wenn du eingeschleppt wirst und das Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Stunden Reparabel ist. Aber auch nur bei Fehlern die das Fahren oder die Sicherheit des Fahrzeugs betreffen. Anrecht auf ein Leihfahrzeug hast du eventuell nur bei einem Espace V.


    Einfach abschleppen lassen, diskutieren beim Händler nützt meist nix. Wenn Reno das dann nicht zahlt bleiben die drauf sitzen. Andererseits, wenn ich das Auto dort gekauft habe erwarte ich das mindestens der erste Tag umsonst ist. Damit komme ich meistens auch durch.


    Zu deinem problem: klingt nach defekter Batterie, die Fehlerparade hatten wir hier denk alle schon - die wird von der Garantie auch übernommen

    Wenn du dich abschleppen lässt hast du Anrecht auf max. 3 Tage wenn die Rep. Zeit mehr als 3 stunden beträgt. Dauert die Reparatur länger entweder selber bezahlen oder beim Kundenservice von Renault melden. muss aber der Kunde machen.

  • Jein - das kommt auf die Kalkultion vom Händler an, und das kann er ziemlich genau steuern.
    Der Garantiefall wird i.d.R. so abgewickelt:
    * Kunde meldet fehler
    * Werkstatt prüft/ validiert Fehler
    * Werkstatt erstellt einen KVA
    * KVA geht an Reno
    (* Garantieantrag dreht 1,2,3 Runden)
    * Antrag/ Reparatur wird freigegeben
    * Werkstatt rechnet KVA minus 10% Selbstbehalt ab.


    Hat also dein Händler gut kalkuliert und er ist fair sind die 10% dein Leihwagen.


    In .de steht ab Businessrahmenvertrag bzw. Fullservice Vertrag ein Leihauto grundsätzlich ab Megane Klasse bereit, ausgenommen sind E-Fahrzeuge. Inkl. 100km, alles was drüber ist zahlt man selber.
    In .at gibts den Leihwagen auch ab Businessrahmenvertrag sowie ab Easyservice Vertrag.


    Bei Schäden die die Mobilitätsgarantie tangieren sowieso.


    Ich fahr mittlerweile ca. den 12 Renault, begonnen beim Urgroßvater unseres Megane den R19 und habe seit dem nicht einmal wissentlich ein Leihfahrzeug bezahlt.

  • Das ist nicht korrekt. der Händler kann sofort sagen wieviel Renault zur Garantie gibt. Etwas anderes ist es, wenn die Kundenbetreuung dazu kommt. Aber Garantiemäßig kann der Händler innerhalb von 10 min sagen was Renault zur Garantie sagt. Einen KVA muss der Händler nie abgeben und Renault gibt die Preise vor die sie bei der Garantie bezahlt. Wenn es eigene Kunden sind wird sicherlich ein Leihwagen raus gegeben, wenn es ein Notfall ist wird auch gerne mal erst ein Leihwagen über die Assistance genommen und Anschließend eventuell über die Kundenbetreuung beantragt und abgerechnet. Zudem hat jeder Händler ein Leihwagen Buget was er ausnutzen kann. Ausnahmen bilden Turbolader, Scheiben und Motoren. Da muß ein seperater Antrag gestellt werden.

  • *Popcorn auspack*



    Nicht ganz korrekt. Kommt immer auf das Bauteil drauf an.

    Nicht ganz korrekt, in seltenen Fällen wollen die auch mal ein KV.

    Ich mache die Garantie und daher weiß ich, das bei normalen Garantien keine KVA´s vorgesehen sind. nicht bei Renault. Weil Renault hat Richtzeiten und rechnet danach ab. Ich kenne keinen Fall wo ein KVA Verlangt wurde. Bei welchen Fällen muss der Händler einen KVA bei Renault einreichen?? und nenne mir ein Bauteil, wo der Händler nicht nach 10 min sagen kann ob das von Renault Garantie übernommen wird. Wie gesagt bei Motoren und Turbos sowie bei Scheiben dauert es länger, da dann ein Seperater Antrag gestellt werden muss. Sonst könnte ich dir nach 10 min sagen ob das teil auf Garantie geht oder nicht.