Das habe ich leider im Interview mit zwei Verkehrsjuristen anders erklärt gehört. Der BGH hat zwar grundsätzlich die Cam als mögliches Beweismittel zugelassen, doch ob sie im Einzelfall vom zuständigen Gericht eingeführt werden darf, entscheidet sich im Prozess selbst. Die Juristen interpretierten es also als eine Kann-, aber nicht als Muss-Aussage der BGH-Richter.
A propos StVO: Ich fahre wie der Gesetzgeber selber.