Einbau einer Dash Cam (ggf. mit Rückkamera)

  • In Österreich jedoch ist die Verwendung an sich schon absolut verboten und wird mit hohen Strafen geahndet


    Stimmt so nicht, für private Zwecke ist es erlaubt.
    Es darf sich nur nicht um systematische Überwachungstätigkeit oder um bewusstes sammeln von Beweismaterial handeln.


    Mitlaufen lassen um die schöne Landschaft festzuhalten ist also ok.
    Veröffentlichen von Aufnahmen ohne Personen/Kennzeichen etc unkenntlich zu machen ist generell nicht erlaubt.


    Am Motorrad hatte ich damit selbst bei einer Verkehrskontrolle nie Probleme.

    Renault Mégane 4 Grandtour Intens E-TECH PHEV 160

  • Ob es interessiert oder nicht ist ja mal völlig egal, wenn es darum geht ob erlaubt oder nicht :saint:


    Aber aus deinem Artikel lassen sich die Punkte deutlicher entnehmen, welche relevant für einen sind.

  • In Ö sind auch viele Radfahrer mit Actioncam im öffentlichen Raum unterwegs, da würde sich ja auch jeder strafbar machen. Ja überall merkwürdige und veraltete Rechtslagen, ähnlich der Störerhaftung, echt zum K.... danke Lobbyisten.

  • Danke für die Antworten...das mit Österreich habe ich auch gehört. Ein Freund hat die extra beim durchfahren abgebaut damals.


    Aber hier in Deutschland wird es klarer - unlängst mit einem OLG Urteil in einem Zivilprozeß - vermutlich der oben angesprochene.


    Fotos würden mich auch interessieren - aber man sie vermutlich tatsächlich so anbringen unter dem Spiegel, dass man sie beim Fahren nicht sieht und nichts blendet oder ähnliches. Beim Smart meiner Frau würde das gehen.


    Habt ihr Teile dafür abbauen müssen? Um unter den Himmel zu kommen?


    Ein Freund hat vor knapp zwei Jahren übrigens auch jemanden damit dranbekommen - da er einen M6 fährt, gibt es immer wieder Spinner, die den großen Macker markieren müssen und einer hat ihn auf der Ausfahrt überholt, dann komplett ausgebremst und Stinkefinger durch Dachluke gezeigt...Strafbefehl mit 2.000 Euro war er dabei...aber das ist nicht meine Intention...nur für den Fall der Fälle, dass der Unfallgegner mehr Zeugen dabei hat....