Sicherheit Keyless-Go

  • Es muss nicht, aber kann!


    Das selbe mit deinem Haus...
    Wenn du die Haustüre nicht mit mind. 20mm Verriegelungsweg verriegelt hast, ist dein Haus Versicherungstechnisch nicht verschlossen (hier in Deutschland) und deine Versicherung ist (in einem 'Standardvertrag') nicht dazu verpflichtet dich zu entschädigen... überprüfst du dein Haustürschloss? :P
    Ich arbeite auch nicht bei einer Versicherung, aber im Fenster- und Türengewerbe, von daher weiß ich das!
    Natürlich reagiert jede Versicherung anderst und es wird bestimmt auch irgendwo Auslegungssache sein...
    Aber!
    Du als Nutzer hast dafür zu sorgen, das dein Zeug funktioniert, da ist kein anderer dafür Verantwortlich zu machen...

  • Zum Thema grobe Fahrlässigkeit:


    Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738).


    Und schauen ob alle Schlößer funktionieren ist mit bestimmt nicht gewöhnlich...



    Aber die beste Definition ist diese hier: "Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!" :D

  • Das stimmt nicht. Du als Nutzer musst davon ausgehen, dass Produkte die dir verkauft werden, funktionieren (Im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie, falls vorhanden). Tun Sie es nicht (Schloss, Keycard, etc.) ist immer der Hersteller verantwortlich. Man kann von einem Käufer und Benutzer nicht erwarten, dass er sämtlichen technischen und physikalischen Details hinter einem Gerät kennt. Mit anderen Worten: Benutze nach der Gebrauchsanleitung und du bist immer safe.

    09.03.2016 bestellt: Renault Megane Energy TCe 205 EDC
    Iron Blau - Vollausstattung inkl. Glasdach, Alcantara Sitzen mit blauen Zierstreifen und 17 Zoll Decaro Felgen (Für Winter) + 18 Zoll Magny Cours Felgen (Für Sommer) [Danke nochmal an Zeus, der mir seine freundlicherweise verkauft hat :-)]

  • @SwissGuy81
    Ok ob Fahrlässigkeit das richtige Wort von mir war stell ich selbst mal in Frage!


    @Creekie
    Ok im Rahmen der Gewährleistung, in der wir ja alle noch ne lange Zeit verbringen dürfen.


    Und noch ganz allgemein in Sachen Autodiebstahl.


    Hier mal ein Ausschnitt vom Versicherungboten:


    Nach einem Autodiebstahl wartet auf die Betroffenen weiterer Ärger mit ihrem Kaskoversicherer. Durch das gewaltlose Öffnen des Autos lassen sich auch Einbruchspuren nur schwer oder gar nicht nachweisen. Die Kasko zahlt, wenn das Auto gestohlen oder fest installierte Einrichtungen wie Musikanlagen aus dem Wagen herausgebrochen wurden. Aber: „Sind keine Einbruchspuren festzustellen, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall nur schwer beweisen“, erklärt Monika Maria Risch, Fachanwältin für Versicherungsrecht, dem Münchener Blatt. Im schlimmsten Fall sieht sich der unglückliche Autobesitzer noch des Versicherungsbetrugs verdächtigt.


    Ein Artikel des Stern, allerdings von 2009...


    http://mobil.stern.de/auto/ser…nk-high-tech-3809550.html


    So viel zu meiner Aussage von oben, man ist unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist 8|
    Wie das dann gehandhabt wird, wenn das Fahrzeug nicht gefunden wird ist mir aber ein Rätsel...

  • Kennt jemand konkrete, belastbare Zahlen, die belegen, wie oft Keyless Go Fahrzeuge offenstehen, obwohl der Eigentümer der Meinung ist, das Auto sei verschlossen?

    Megane GT TCe 205 , alles außer SD und Alcantara

  • Das stimmt nicht. Du als Nutzer musst davon ausgehen, dass Produkte die dir verkauft werden, funktionieren (Im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie, falls vorhanden). Tun Sie es nicht (Schloss, Keycard, etc.) ist immer der Hersteller verantwortlich. Man kann von einem Käufer und Benutzer nicht erwarten, dass er sämtlichen technischen und physikalischen Details hinter einem Gerät kennt. Mit anderen Worten: Benutze nach der Gebrauchsanleitung und du bist immer safe.

    Nein, wenn du im dunkeln ohne Licht fahrst, weil die Birne kaputt ist, ist das deine Schuld, weil du es vorher überprüfen musst, bevor du losfährst. Gleiches gilt bei Bremsen, Reifen und warscheinlich auch beim Türschloss. Und warscheinlich steht das auch irgend wo in den AGBs, dass das zu überprüfen ist. Und Unwissenheit schützt auch nicht vor der Strafe! So viel ist nun physikalisch nicht zu wissen, um die Verrigelung zu überprüfen -> an der Tür ziehen.
    Ich machs trotzdem nicht, bin dazu einfach zu faul...

  • wenn du im dunkeln ohne Licht fahrst, weil die Birne kaputt ist, ist das deine Schuld

    Und damit sind wir vermutlich wieder bei grober Fahrlässigkeit angelangt. In der Dunkelheit ohne Licht zu fahren ist mit Sicherheit grob Fahrlässig und daher standardmäßig auch nicht versichert. Ob meine Schweinwerfer funktionieren muss man ja nicht gezielt überprüfen, wenn ich Nachts über die Landstraße fahre und vor mir ist es dunkel wie im Kuharsch, dann sollte ich das auch so merken.
    Vor der Fahrt aber Bremsen und Reifen zu überprüfen wird mit Sicherheit nicht erwartet und dies zu unterlassen ist meiner Meinung nach genau so wenig grob Fahrlässig wie das abgeschlossene Fahrzeug zu verlassen, ohne die Verriegelung aller Türen + Kofferraum zu prüfen.

  • danke swiss guy, genau so ist es namlich. es geht über das gewohnloche Maß hinaus, die bremsen und reifen vorher auf Beschädigungen etc. zu checken. licht ist offensichtlich und selbst das nur bei den Frontscheinwerfern. wenn du in einem unfall verwickelt bist, weil eines deiner Rücklichter nicht funktioniert,(und du keine infos aus deinem display bekommst :P ), bekommst du hwar nen Strafzettel, aber die Versicherung muss dennoch zahlen.

    09.03.2016 bestellt: Renault Megane Energy TCe 205 EDC
    Iron Blau - Vollausstattung inkl. Glasdach, Alcantara Sitzen mit blauen Zierstreifen und 17 Zoll Decaro Felgen (Für Winter) + 18 Zoll Magny Cours Felgen (Für Sommer) [Danke nochmal an Zeus, der mir seine freundlicherweise verkauft hat :-)]

  • Ok Leute ich bin mal raus aus dem Thema... denn ohne Schiedsspruch einer evtl. hier anwesenden Quelle des Staates oder einer Versicherung können wir hier anscheinend ewig weitermachen, wer denn nun zahlt oder nicht zahlt bei einem Diebstahl aus oder des Fahrzeuges in nicht verschlossenem Fall... Lest euch oben die Artikel und sagt mir wo der Unterschied ist, ob er es nun ohne spuren aufgebrochen hat oder ob es überhaupt nicht verriegelt war... Aus den zwei Artikeln geht eindeutig hervor, dass ohne Beschädigungen oder Spuren des Einbruchs die Versicherungen sich durchaus auch querstellen können oder noch schlimmer einen wegen Betruges anzeigen können!!! Denn eine Versicherung glaubt sowieso erstmal gar nix...


    Ich bleibe dabei, auf meinen gesunden Menschenverstand zu hören und mein Fahrzeug in 'Gefährdungsgebieten' mit der Karte manuel zu schließen und kurz an der Klinke zu ziehen, ob es zu ist und es reicht denk ich mal die Fahrertüre denn keine andere ist so oft benutzt, es sei denn ihr haltet es anders mit dem Einsteigen :P

  • Hi,


    wenn wir Keyless&Go so benutzen wie es der Hersteller vorschreibt, dann können wir garnicht prüfen ob die Tür zu ist. Sonst müssten wir den Schlüssel ja ein paar Meter vom Auto entfernt auf die Straße legen und nochmal zurück um zu prüfen ob die Tür wirklich zu ist. Finde das unpraktikabel.


    Gruß
    Andre