Es muss nicht, aber kann!
Das selbe mit deinem Haus...
Wenn du die Haustüre nicht mit mind. 20mm Verriegelungsweg verriegelt hast, ist dein Haus Versicherungstechnisch nicht verschlossen (hier in Deutschland) und deine Versicherung ist (in einem 'Standardvertrag') nicht dazu verpflichtet dich zu entschädigen... überprüfst du dein Haustürschloss?
Ich arbeite auch nicht bei einer Versicherung, aber im Fenster- und Türengewerbe, von daher weiß ich das!
Natürlich reagiert jede Versicherung anderst und es wird bestimmt auch irgendwo Auslegungssache sein...
Aber!
Du als Nutzer hast dafür zu sorgen, das dein Zeug funktioniert, da ist kein anderer dafür Verantwortlich zu machen...