3 Wege Finanzierung vs. Leasing

  • Wenn du einen Restwert ausmachst und das Auto diesen nach Liste Ende der Leasingfrist noch hat, dann kannst du entweder das Auto zurückgeben oder es für den Restwert herauskaufen. Wenn das Auto zu Ende der Leasingfrist mehr Wert ist (zB durch weniger km oder was auch immer), gibst du das Auto zurück und bekommst die Differenz des Mehrwerts ausbezahlt oder nimmst sie als Anzahlung für einen Neuen. Ist das Auto weniger wert als der verinbarte Restwert, zahlst du die Differenz auf. Die Rechnung ist ganz simpel und nicht unbedingt nur auf die Kilometer zurückzuführen. Es zählt der Gesamtwert des Fahrzeugs. Was dein Händler dir für das AUto am Ende gibt, könnt ihr natürlich jetzt nicht ausmachen. Selbst wenn, musst du bedenken, dass, wenn zB. Du mit dem Hänlder 10.000 Euro ausmachst, der Leasingbank aber noch 12.000 schuldest, du die 2000 berappen musst- da kann der Händler natürlich leicht sagen er nimmt das Auto sicher zurück- er muss ja nicht mit der Bank abrechnen, sondern der Leasingnehmer! Kann auch andersrum sein: Er gibt dir 10.000- du schuldest der Bank aber nur mehr 9.000- ergo bleiben 1000 für dich. Ist letztendlich Geschmacksache. Ich lease jetzt schon das 3tte Auto- Hatte noch nie Probleme - aber auch immer eine angemessene Rate (also höhere), da gibts dann kein böse Überraschung. Ist auch Geschmacksache,,, ;)

    Megane GT Line dci 130 Iron blue - Alles außer Bose und Panoramadach


    Fühlt euch gegrüßt :m0004:

  • Ich finde das alles etwas dubios. Da wir ein gewerbliches Leasing gerechnet, obwohl du kein Gewerbetreibender bist. Bei gewerblichem Leasing bekommt der Händler von der Renault Leasing in der Regel eine höhere Vergütung, daher ggf. auch der hohe Nachlass. Die Renault Leasing hat (zumindest zu meiner Zeit damals) nur Kilometerleasing, d.h. werden die Kilometer eingehalten und hat man keine Schäden, geht man eigentlich kein finanzielles Risiko ein. Grundsätzlich ist es bei Leasing im Gegensatz zur Dreiwegefinanzierung auch so, dass der Händler das Vorkaufsrecht hat und dir das Auto nicht verkaufen muss (durfte man theoretisch früher sogar nicht einmal). Auch bei der Dreiwegefinanzierung hat man die Möglichkeit, dem Händler das Fahrzeug nach Ablauf der Finanzierungszeit zurückzugeben, allerdings wird auch hier geschaut, ob die vereinbarten Kilometer eingehalten wurden, oder Schäden am Fahrzeug sind.
    Im übrigen sind alle Absprachen nichts wert, wenn dein Händler während der Leasingzeit pleite geht ;)

    Grüßle Oli


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    Grandtour GT perlm. weiß mit Sicherheitspaket, Einparkpaket, Magny Cours 18" und Popoheizer

  • Der Händler hat aber genauso -sofern es im Vertrag aufgenommen ist- das sogenannte Andienungsrecht. Also wenn der das Auto nicht zurück haben will kann er dich verpflichten das du das Auto nehmen MUSST, auch wenn du nicht willst.

    Jetzt: Clio B Ph.2 1.2 16V Dynamique


    ehemals: Mégane GT Grandtour TCe 205 EDC Iron-Blau


  • Im übrigen sind alle Absprachen nichts wert, wenn dein Händler während der Leasingzeit pleite geht

    Nun jag mir bitte keinen Schrecken ein! ;) Im Moment sieht es allerdings bei meinem Händler so aus, dass er sich vor verkauften Autos kaum "retten" kann. Die KBA-Zahlen von Renault sprechen eine sehr optimistische Sprache.

    Megane GT TCe 205 , alles außer SD und Alcantara

  • Der Händler hat aber genauso -sofern es im Vertrag aufgenommen ist- das sogenannte Andienungsrecht. Also wenn der das Auto nicht zurück haben will kann er dich verpflichten das du das Auto nehmen MUSST, auch wenn du nicht willst.

    Ich gehe davon aus, dass dies hauptsächlich Restwertleasing betrifft. Bei Renault gab es das zumindest bis 2009 nicht

    Grüßle Oli


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  • Das ist zumindest in Ö nicht so. Wenn der Vertrag ausläuft, kannst du das Auto auch an jeden beliebigen Händler geben- hier bei uns geht es wirklich nur darum, dass die Bank ihr Geld bzw auch die Zinsen bekommt (ausser du hast eine sehr kulante Bank). Es ist in dem Fall, zumindest war es bei mir bis jetzt so, dass es auch egal wäre, wenn der Händler pleite ginge. Vielleicht meinst du aber auch was anderes....

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  • Ich möchte mich daran anschließen, dass es mir dubios vorkommt, dass er Dir einen Gewerbevertrag verkaufen will, obwohl Du klar als Privatperson auftrittst. Ich habe mein Auto auch über ACE zu Gewerbekonditionen (25 %) gekauft, allerdings musste ich es dazu ein halbes Jahr lang auf eine bestimmte Firma zulassen.

    Bis Juni 2016: Renault Mégane III Dynamique 1,5 dCi 106 PS Grau
    Bis Juli 2017: Renault Mégane IV Bose ENERGY dCi 110 EDC in Gletscher-Blau mit Safe Cruising-Paket, Easy Parking-Paket und Night-Paket
    Ab August 2017: Renault Mégane IV GT ENERGY dCi 165 EDC in Iron-Blau mit BOSE-Soundsystem, Safe Cruising-Paket, Easy Parking-Paket, Alcantara, Sitzheizung und 18-Zoll-Rädern

  • Nun gut, gewerbliches Leasing, der Händler profitiert scheinbar davon und ich profitiere vom hohen Nachlass. Kann ausserdem noch was passieren? Der Händler muss doch entscheiden, was er mir verkauft. Wenn er der Meinung ist, er darf mir gewerbliches Leasing andrehen, kann man mich dann - sollte das überhaupt irgendwie möglich sein - in die Verantwortung ziehen?

    Renault Megane Grandtour --GT Line --EDC 165 Dci-- EZ 03/2018

  • Ich denke dass auch hier der Grundsatz 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht' gelten wird- allerdings würde ich den Hänlder direkt heraus fragen, wie er das sieht bzw. wie er den gewerblichen Vertrag rechtfertigen kann. Wenn es das Autohaus schon länger gibt, würde ich nicht damit rechnen, dass er seine Kunden in illegale Geschäfte reinzieht...

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