Ich habe mal den Titel korrigiert und Tags hinzugefügt
Mir ist bisher nichts bekannt das jemand die Scheinwerfer getönt hat.
Ich habe mal den Titel korrigiert und Tags hinzugefügt
Mir ist bisher nichts bekannt das jemand die Scheinwerfer getönt hat.
Ich habe mal eben bei Bing gesucht und nur negative Antworten erhalten. Zwei User eines Forum berichteten auch, dass sie beim TÜV nachgefragt und die Ingenieure die Frage verneint hätten.
Du hattest "getöne Lampen" als Titel. Tags fügt man bei der Threaderstellung hinzu. Die helfen dann bei der Suchfunktion. Leider werden diese fast nie gesetzt
Wenn die diese Seite bis ganz unten scrollst findest du die Tags.
Rückleuchten nachträglich tönen ist nicht erlaubt.
Dann verlierst du dein Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Was bei einem Unfall ganz schnell nach hinten losgehen kann.
Getönte Rückleuchten die so hergestellt wurden und auch danach geprüft wurden sind erlaubt.
Aber Veränderungen durch Folie oder Sprühdose verändert die Eigenschaften der Rückleuchte (z.b. andere Leuchtstärke usw.) und sind deswegen nicht zugelassen.