Nein. es ist definitiv NICHT verboten
Dank Multimediasystem im Auto fernsehen: Welche Konsequenzen drohen?
Manch ein Auto besitzt ein umfangreiches Multimediasystem – DVD-Player inklusive. In der Regel verfügen diese Geräte über eine eingebaute Sperre, welche eine Benutzung während der Fahrt ausschließen.
Ältere Modelle funktionieren beispielsweise nur, wenn die Handbremse angezogen ist. Bei neueren Geräten ist der Gebrauch an die Geschwindigkeitsanzeige des Tachos gekoppelt: Bewegt sich das Auto, verweigert das System seinen Dienst.
Tuning-Experten umgehen diese Sperren jedoch problemlos, sodass das Fernsehen beim Autofahren wieder möglich wird. Auch gewerbliche Anbieter listen die Freischaltung in ihrem Angebot.
Die Sperre beruht auf einer freiwilligen Verpflichtung der Hersteller der Systeme. Eine Manipulation der Sperrfunktion ist daher grundsätzlich nicht strafbar.
Dennoch könnte die Veränderung dazu führen, dass das Auto als „nicht vorschriftsmäßig“ eingestuft wird.
Da dieses Interface jedoch über eine Bauartgenehmigung mit (E) Kennung verfügt wird dieser Tatbestand nicht greifen.
Es zählt lediglich :
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (§ 1 StVO)
Dies gilt aber für alles was ich während des Fahrens tue (Rauchen, Trinken . . . )