Das mit den ersten 6 Monaten wird sich auf die Beweislastumkehr beziehen. Ab dem 7ten Monat muss der Käufer nach BGB beweisen, dass der Schaden durch einen Mangel hervorgerufen wurde. Vorher müsste der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an da war.
Hier könnte man mal ggf. mit nem Rechtsanwalt drohen . . . ?!?
Aber mal das beiseite. Ich weiss gar nicht, was ihr alle habt? Ich konnte meine schleifende Heckklappe problemlos selber beheben, der Werkstatt hätte ich das nicht zugetraut
kannst du uns da mal einen Tip geben wo und wie du das gemacht hast?