Ich zitiere mal aus den allgemeinen Renault Garantiebedingungen:
- Zur Durchführung von Garantiearbeiten sind nur RENAULT Partner berechtigt.
- Der RENAULT Partner entscheidet, ob im Rahmen von Garantiearbeiten mangelhafte Teile repariert oder durch RENAULT Originalteile oder sonstige von RENAULT ausdrücklich zugelassene Produkteersetzt werden. Er wird den Kunden hierüber informieren. Festgestellte Mängel oder Schäden werden nach den Anweisungen des Fahrzeugherstellers beseitigt.
und
Bei folgenden Fahrzeugschäden und Mängeln können Leistungen der RENAULT Neuwagengarantie (ein-schließlich der RENAULT Mobilitätsgarantie und RENAULT Assistance innerhalb der RENAULT Neuwagen-garantie) nicht beansprucht werden:
- Die Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften und –intervalle, Reparaturvorschriften, Bedienungshinweise und Pflegehinweise des Herstellers.
Auf gut deutsch:
DIE WERKSTATT legt die Wartungsintervalle und die auszutauschenden Komponenten während der Garantiezeit fest.
Wenn du der Meinung bist, selber dazwischen Öl zu wechseln (auch noch ohne Rechungsnachweis fürs Serviceheft) , ist der Hersteller in Sachen Motor-Garantie raus, laut eigenen AGBs...