Lack ab? Hinten am Seitenteil

  • Ist auch nicht der Renault Händler bei dem ich gekauft habe. Der ist ca 60km von mir weg.



    Hier das ist der Renault Händler bei mir in der Nähe

    Ist dann aber auch verständlich, dass Sie dir auch aus Kulanz keinen Leihwagen stellen. Ich mein du hast das Auto bei sonst einen Händler gekauft und lässt Sie die Garantiearbeit machen.

  • Vollste Zustimmung @Puhl!


    Ob Garantie oder Gewährleistung spielt beim Thema Ersatzwagen auch absolut keine Rolle.
    Einen Anspruch entsprechend der Moblitätsgarantie hast du nur beim Abschleppen durch die Assistance.


    Alles andere ist bullshit.


    Wenn dir dein Fernseher aus dem Mediamarkt defekt geht, zahlt dir auch niemand deine Kosten zur geltent-machung deiner Rechte, wie Transport des defekten Geräts zum MM, etc.
    Auch bekommt man da keinen Anspruch auf nen neuen oder gleichwertigen Ersatzfernseher. Mit Pech ist das Ding 3 Wochen auf Reperstur und man steht ohne da.


    Wieso sollten die gesetzlichen Bestimmungen bei nem Auto anders sein?

  • Wenn du darauf bestehst, werden Dir die Transportkosten definitiv auch vom MediaMarkt bezahlt. Auch ein Wahlrecht als Käufer ob repariert, getauscht oder Geld zurück, kann es im Falle eines defekten TV- Gerätes geben. Selber schon so gemacht. Man sollte als Verbraucher auch seine Rechte kennen und nicht gleich von bullshit reden. Das selbe trifft auch beim Auto zu.


    Siehe auch § 439 Abs. 2 BGB

    Bis zum 22. August 2018 Megane 3 Grandtour GTline 220...gemessene Serienleistung 240 PS und 360 Nm
    Seit 25. August 2018 Megane 4 Grandtour GT 205...gemessene Serienleistung ???

    2 Mal editiert, zuletzt von IX. ()

  • Sorry @Filou, aber einmal muss ich noch, das kann man auch im Hinblick auf den Gesetzeslink nicht so falsch stehen lassen:


    Auch in dem vom @IX. verlinkten Gesetzestext ist kein Ersatzwagen oder ähnliches abzuleiten:


    1.) Vom Rücktritt des Kaufs steht dort absolut nichts.
    2.) Zwar hat man unter Absatz 1 als Käufer das Wahlrecht, ob die Mangelbeseitigung durch Reperatur oder eine adäquate Neuware zu erfüllen ist, allerdings würde diese Neuware bedeuten, dass dir für den Lackplatzer dauerhaft ein neues Fahrzeug bestellt wird.
    Für diese Unverhältnismäßigkeit hat der Gesetzgeber nun den Absatz 4 eingebaut, dass der Verkäufer bei entsprechender Unverhältnismäßigkeit zwischen Neuwert, aktuellem Wert und Art der Beschädigung die Mangelbeseitigung durch Neuware verweigern kann und stattdessen das bestehende Produkt reparieren muss.


    Von Austauschgeräten, Kaufrücktritten, etc. ist in diesem Gesetz keine Rede.


    Aufgrund des Absatz 4 hat man im Übrigen auch beim Fernseher effektiv ausschließlich die Reperaturoption.
    Alles andere müsste man garantiert einklagen und hat nur eine eher geringe Chance auf Erfolg.



    Bei den Transportkosten für die Reperatur hatte @IX. allerdings Recht. Theoretisch müsste man dem Autohaus etwa 30Cent pro Kilometer zur Werkstatt für die Mangelbeseitigung in Rechnung stellen können.


    Dieses Geld müsste man aber dann dem Händler, wo das Fahrzeug gekauft wurde berechnen und nicht der Werkstatt, die es repariert.

  • War nur ne Frage


    Auto ist j nicht bei irgendeinem Händler gekauft sondern auch bei Renault. Das Problem ist ja nun auch eins von Renault zwecks Garantie, also ist es auch egal welcher Renault Händler das macht.


    Daher auch die Frage zu dem Leihwagen, sollte Renault das bezahlen ist ja auch egal welcher Renault Händler den Leihwagen stellt.

  • Auto heute wieder bekommen.
    Wurde neu lackiert und die Position der Teile, die das ganze verursachen, kann man wohl laut deren Aussage leicht verändern.