steht zwar bereits im Eingangspost aber :
„dürfen“ - natürlich ist das ganze in DE und AT im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen, du nimmst ja an einer Leuchte mit E-Zulassung eine Veränderung vor.
Offiziell also nur für „Showcars“ erlaubt.
De facto hatte ich mit getönten Rücklichtern jedoch noch nie Probleme ... denke da an meinen alten 3er Golf mit grünen, blauen oder schwarzen Rückleuchten etc.