Wurde gestern Nacht von der netten 150PS Gang angehalten. Er kontrolliert mein komplettes Auto und dann kam er zu dem Entschluss, das die Fehlzündungen an meinem Fahrzeug nachträglich programmiert wurden. Videos von Renault selbst haben ihn nicht gereicht. Nun soll ich nachweisen, das diese Funktion beim Megane 4 RS auf Sport und Race Serie ist. Meine sind zwar etwas lauter als beim normalen Trophy, aber Softwaretechnisch nicht verändert. Er vermutet auch, das durch diese "Manipulation" meine Abgaswerte nicht mehr passen.....
Nun warte ich auf ein Schreiben von Renault, in dem steht dass diese Fehlzüngungen nicht "getuned" sind...
Aber die Lautstärke an sich war kein Problem.
Schubabschaltung soll Illegal sein
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Ich hab`s ja schon in der Facebook-Gruppe gelesen.
Wie ist es den nun, hast du einen anderen Auspuff drunter, so wie es dort vermutet wird ? -
ja ist, aber hat er nicht bemägelt. Es geht ihm rein um die Fehlzündungen. Egal, wie laut diese sind. Fehlzündungen und Schaltvorgang EDC. Bin nur minimal lauter ein ein Trophy auf Sport.
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Fahr den Koffer zum TÜV und lass ihn prüfen. Das sollte dem Sternejäger reichen. Tüv sagt is ok, dann is ok.
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Absurdistan halt....
Jeder darf hier tun und lassen was er will, aber wehe der Auspuff ist zu laut. Als gäbe es keine anderen Probleme hier...
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Laut meines Wissens sieht die Rechtslage wie folgt aus:
Die vorgegebenen Lärmgrenzwerte müssen nur in bestimmten Modi, in der Regel dem Modus mit „normalen Betriebsbedingungen“, eingehalten werden.
Zusätzliche Modi werden nicht geprüft und unterliegen daher nicht den gesetzlichen Anforderungen. Demzufolge darf der Auspuff außerhalb des "normalen Fahrmodus" laut werden.Bei nachträglichen Änderungen am Fahrzeug wird es bezüglich der Betriebserlaubnis immer problematisch, wenn diese Änderungen nicht eingetragen oder amtlich geprüft worden sind, beziehungsweise einer Allgemeinen Betriebserlaubnis unterliegen.
Derzeit sind die Lärmgrenzwerte laut StVZO bei maximal 75 Dezibel. Und diese Grenze muss, wie oben beschrieben, auch nach Veränderungen am Auspuff, im "normalen Fahrmodus" eingehalten werden, sonst verlierst du die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs.
Da du, wenn ich es richtig gelesen habe, Veränderungen am Auspuff vorgenommen hast, sollte dich der Weg ja eh zu einer amtlich anerkannten Prüfstelle führen, wo sowohl die Grenzwerte zu Lautstärke und Abgaswerte, sowie zum ordnungsgemäßen Einbau abgenommen werden müssen. Mit der dann erhaltenen Änderungsabnahme kannst du dann alles im Fahrzeugschein eintragen lassen, dann bist du gesetzeskonform und niemand kann dir an dein schönes Auto pinkeln.