Wie melde ich ein gebrauchtes Fahrzeug aus Frankreich nach Deutschland um?
Soll ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus Frankreich eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:
- Ausländische Fahrzeugpapiere (carte grise und Kennzeichen)
- Wenn vorhanden: Übereinstimmungsbescheinigung zur EG Typengenehmigung (CoC)
- Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind: Nachweis über eine Haupt- und Abgasuntersuchung
- Nachweis der Verfügungsberechtigung
- Kaufvertrag / Originalrechnung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- Eventuell Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person und des Bevollmächtigten