Hallo,
da hilft nur, schriftliche Mängelrüge und nach dem dritten Vorfall den Kaufvertrag wegen erfolgloser Mängelbehebung rückabzuwickeln.
Bald wird es wahrscheinlich ein Gerichtsurteil eines Präzidenzfalles in letzter Instanz geben. Ein Scenicfahrer hat die Werkstatt geklagt, weil der Fehler zum dritten Mal aufgetreten ist. Das würde bedeuten, dass Renault dann auf alle Fälle zahlen muss! Und sich in Bewegung setzt, eine brauchbare Lösung zu finden.
Außerhalb der Garantie ist das finanziell nicht mehr tragbar.
Liebe Grüße
Udo