Entweder greift deine Zusatzgarantie. oder aber ich würde einen Kulanzantrag an Brühl stellen.
Entweder greift deine Zusatzgarantie. oder aber ich würde einen Kulanzantrag an Brühl stellen.
Hallo Andy,
grundsätzlich werden im Zeitraum der Plus-Garantie, also nach den zwei Jahren Werksgarantie, nur technische Fehler bereinigt. Da stellt sich die Frage, ob das als technischer Fehler anerkannt wird.
Liebe Grüße
Udo
Danke, ich schau mal was der Freundliche sagt.