Hallo Udo,
das ist mir durchaus bewusst. Nur, sollte eine Situation irgendwann eskalieren, steht der Kunde mit nichts da, darauf wollte ich hinaus. Bei überlangen Reparaturen hat der Kunde nach der Fristsetzung zusätzliche, rechtliche Möglichkeiten.
Zum Thema höhere Gewalt als Argument - Die Werkstatt muss nachweisen, ob es sich dabei tatsächlich um höhere Gewalt handelt, pauschalisierte, corona-bedingte Begründungen zählen z.B. nicht.
Aber wir sind mit den letzten Posts soweit abgewandert vom eigentlichen Thema, der Themenstarter ist ja gewillt, weiterhin zu warten. Also hoffen wir mal darauf, dass das Erstzateil bald kommt.