In den Papieren sind zwei Geräuschwerte eingetragen. Standgeräusch mit zugehöriger Drehzahl und das Fahrgeräusch.
Rechtlich relevant ist nur das Fahrgeräusch und das muss in allen Fahrmodis eingehalten werden.
Das eingetragene Standgeräusch dient der Kontrolle / Referenz und wird bei neueren Fahrzeugen im Modus gemessen, in dem das Fahrzeug startet.
Das war beim EU homologisierten Camaro Bj 2016 bis 2019 so getrickst worden, dass der V8 bei 50 km/h (Messbereich Fahrgeräusch) kaum Gas angenommen hat und natürlich zudem die Klappen geschlossen wurden.
Im Stand schlossen sich die Klappen kurz vor erreichen der eingetragenen Drehzahl zum Standgeräusch.