Mahlzeit !
Habe heute Mal geschaut ob mein Megane auch ein Wasser Problem hat Ladeluft kühler war aber absolut trocken kein Wasser !
Hat jemand die Nummer von der actis Lösung davon mit dem Gitter ?
Mahlzeit !
Habe heute Mal geschaut ob mein Megane auch ein Wasser Problem hat Ladeluft kühler war aber absolut trocken kein Wasser !
Hat jemand die Nummer von der actis Lösung davon mit dem Gitter ?
Moin zusammen,
Mein Wagen ist aus 2016 und hatte dieses Problem nun zum ersten Mal.
Bei Km-Stand 195000 bin ich damit anscheinend gut bedient. Ich tippe auf das feuchte Wetter.
Nach den entfernen der Glühkerzen habe ich mit einem Schlauch das Wasser aus den Zylindern entfernt. Auch im LLK stand noch Wasser. Das habe ich nach dem trockenlegen des Motors und einer neuen Sicherung durch einen Motorstart entfernt. Den LLK- Schlauch hatte ich dazu einfach abgelassen und über den Motor aus dem Motorraum abblasen lassen.
Als Sicherung habe ich nicht den originalen Sicherungsblock gekauft. Ich habe es durch eine externe Sicherung gelöst. Ein 32qm Batteriekabel habe ich dazu an den entsprechenden Übergängen angesetzt. Zuerst hatte ich noch einen Herdt+Buss Sicherungshalter vorgesehen. Bin dann aber auf einen Sicherungsautomaten ausgewichen. Der ist nun -nicht wie auf dem Foto- über dem Luftfilter.
Gute Fahrt
Klaus
Hallo Klaus,
Du solltest aber auch unbedingt das Motoröl und den Ölfilter wechseln!
Liebe Grüße
Udo
Alles anzeigenHallo Klaus,
Du solltest aber auch unbedingt das Motoröl und den Ölfilter wechseln!
Liebe Grüße
Udo
Moin Udo,
Ja, das habe ich in den vorherigen Unterhaltungen gelesen.
Gute Fahrt
Klaus
Guten Abend,
Ich habe letztens mal flott den Unteren Schlauch vom LLK entfernt und bei mir war weder Öl noch Kondenswasser vorhanden ! Meine Frau benutzt den Wagen für den Pendel Verkehr und er steht meistens vor der Garage weil sein Großer Bruder darin schläft! Laut einem Befreundeten Renault Mechaniker macht es Sinn laut ihm alle 6-10 Monate Mal den Schlauch zu entfernen und eventuelles Kondenswasser zu entfernen denn laut ihm ist das keine einmalige Sache das sind aufeinmal was darin absetzt !
Liebe Grüße !
Hallo zusammen,
leider hat mich das Problem im Januar 2024 ebenfalls ereilt.
Die gesamte Geschichte ist für diejenigen, die es interessiert, dem folgenden Brief an die GF von Renault Deutschland zu entnehmen - eine Antwort darauf blieb bis heute übrigens aus.
Ein ganz schwaches Gesamtbild von Renault in meinen Augen.
Viele Grüße
--
Sehr geehrter Herr Siebrecht,
ich wende mich heute aufgrund meiner jüngsten Erfahrungen mit Renault Deutschland an Sie.
Seitdem ich meinen Führerschein besitze, bin ich überzeugter Renault-Fahrer. Zunächst war ich für ca. 220.000 km stolzer Besitzer eines Mégane II, aktuell fahre ich einen Mégane IV (ENERGY dCi 130 Intens).
Das Fahrzeug stammt aus dem Baujahr 2016 und wurde nach einer kurzen Zulassung auf die Renault Deutschland AG als sog. „Tageszulassung“ auf mich zugelassen. Seither begleitet mich das Fahrzeug ohne größere Probleme, wird stets gewartet und gepflegt.
Am 10.01.2024 ist mein Mégane IV das erste Mal nicht angesprungen. Nachdem auch Starthilfe nicht helfen konnte, wurde das Fahrzeug in eine Werkstatt geschleppt. Dort wurde mir nach einer ausführlichen Untersuchung erklärt, dass (Kondens-)Wasser über den Ladelüftkühler eingetreten und anschließend aufgrund der niedrigen Temperaturen (-8 °C) an jenem Tag eingefroren sei. Als Ursache wurde ein ab Werk fehlendes Bauteil bestimmt, welches in Form einer „Klappe“ dafür sorgt, dass der Eintritt in den Ladeluftkühler verhindert wird.
Die daraus entstandenen resultierenden Folgeschäden lauten wie folgt:
Nachfolgend bin ich in die Recherche eingestiegen, wieso diese Klappe am Ladeluftkühler nicht verbaut wurde. Es ließen sich u.a. in diversen Online-Foren ähnliche Fälle (vor allem bei früh ausgelieferten Modellen dieser Baureihe) finden und auch mehreren Mitarbeitenden bei Renault-Partnern war dieses Problem gut bekannt.
Ich wunderte und wundere mich sehr, dass man mich bis dato weder schriftlich (z.B. im Rahmen einer Rückrufaktion) über die fehlende Klappe informiert, noch während einer der zahlreichen Wartungen eine Nachrüstung durchgeführt wurde.
Eine Präventivmaßnahme zur Abwendung möglicher Schäden und Folgeschäden wurde also wissentlich nicht durchgeführt.
Unter Berücksichtigung der Fakten wurde selbstverständlich angenommen, dass Renault für die Reparaturkosten der entstandenen Folgeschäden sowie die Nachrüstkosten der fehlenden Klappe aufkommen wird, sodass ich zunächst am 15.01.2024 einen schriftlichen Kulanzantrag bei der Renault Deutschland AG einreichte. Dieser wurde mit der Begründung, das Fahrzeug sei für eine Kulanz generell zu alt, abgelehnt – man lehne alle Kulanzanträge bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, ab.
Von dieser Aussage war ich sehr erstaunt, da erstens der Fehler seitens Renault bereits seit der Produktion besteht (und somit sowohl nach 10 Monaten oder nach 10 Jahren hätte auftreten können) und zweitens öffentlich eingesehen werden kann, dass anderen Betroffenen mit demselben Schadenbild eine Kulanz gewährt wurde.
Dies erweckt unweigerlich den enttäuschenden Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Nach anschließender Rücksprache zu dem Vorfall mit dem Renault-Partner, der den Großteil der Wartungen an meinem Mégane IV in den letzten Jahren durchgeführt hatte, wurde am 17.01.2024 durch BOB Automobile Wuppertal ein Garantieantrag unter Berücksichtigung aller Fakten beim Hersteller gestellt. Zum allseitigen Entsetzen wurde dieser – hier ohne Begründung – ebenfalls abgelehnt.
Da ich beruflich zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen bin, musste dennoch zeitnah die Reparatur beauftragt und durchgeführt werden.
Aktuell trage ich die Reparaturkosten der o.g. Folgeschäden, die durch die fehlende Klappe am Ladeluftkühler entstanden sind, als auch die Kosten für die Nachrüstung der fehlenden Klappe, um eine Wiederholung des Vorfalls zu verhindern, in einer Gesamthöhe von 1.605,58 EUR – eine enorme Summe für einen Fehler, der seitens Renault entstanden ist und über den ich zu keiner Zeit informiert wurde, um ihn präventiv verhindern zu können.
Selbstredend ist man als jahrzehntelanger Kunde von Renault über diesen Ablauf mehr als enttäuscht und fühlt sich völlig im sprichwörtlichen „Regen stehen gelassen“.
Ich bitte Sie daher höflich darum, den Fall intern prüfen zu lassen, und mir eine angemessene Lösung vorzuschlagen.
Sollten Sie weitere Unterlagen oder Dokumentationen (Fotos etc.) zu dem Fall benötigen, stelle ich Ihnen diese gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ach her je, das leidige Thema mit dem Wasser im Ansaugtrakt. Na dann mal viel Spaß dabei. Meine Frau hatte einen Cupture Dci, das ding stand jedes Jahr 2x in der Werkstatt(musste abgeschleppt werden),
die Werkstatt hat alles immer gut gemach, die trifft einfach keine Schuld. Sie haben sogar das Fahrzeug dann zurückgenommen, Ende gut alles gut.
Hallo elm88,
Markus Siebrecht hat Renault Deutschland verlassen. Florian Kraft ist der neue. Ich bin mir sicher, Deine Nachricht interessiert keinen. Das Problem wird schon viele Jahre unter den Tisch gekehrt.
Glaub mir, das sogenannte "Gitter" als Maßnahme, das ist keine Klappe, hilft gart nichts. Dieses Kunststoffgitter soll verhindern, dass die Luft nicht direkt die kalten Aluaußenwände anströmt und die Feuchtigkeit dadurch nicht kondensieren soll.
Liebe Grüße
Udo
Ich denke auch, bei einem 8 Jahre alten Fahrzeug hättest Du dir die Zeit für den Brief tatsächlich sparen können. Damit hast Du dir zwar deinen Frust mal von der Seele geschrieben, mehr aber leider auch nicht. Sowas interessiert heutzutage traurigerweise niemanden mehr. Das ist aber nicht nur bei Renault der Fall.
Hallo zusammen,
ob die Klappe bzw. das Gitter hilft, bleibt abzuwarten - ich traue dem Braten auch noch nicht wirklich.
Man muss noch ergänzen, dass ich für meinen Megane im vergangenen Winter erstmalig keine Garage nutzen konnte.. was ein Zufall.
Das mit der fehlenden Garage wurde nun wieder geändert und hat hoffentlich einen positiven Effekt auf die Problematik in den kommenden Winterperioden.
Als der Brief versendet wurde, war übrigens noch Markus Siebrecht CEO, ich gehe aber davon aus, dass es einen Florian Kraft genau so wenig interessieren würde.
Nach Gesprächen mit drei Fachanwälten zu dem Thema scheint die rechtliche Situation im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes klar zu sein. Das Erschreckende für mich war, dass sich keiner der Anwälte getraut hat, gegen einen so großen Konzern zu klagen. Ich hatte sogar einen vergleichbaren, in der Theorie "glasklaren" Fall gegen BMW im Detail geschildert bekommen, der sich seit 2,5 Jahren zieht und den Endkunden immer und immer wieder mehr Geld kostet. "Recht" und "gerecht" gehen eben auch hier leider wieder sehr weit auseinander...
Viele Grüße