In einem solchen Fall, wo es ja eine Lösung gibt und mir diese verweigert würde, gäbe es sofort eine Mängelrüge inkl Fristsetzung zur Behebung des Problems.
Exakt so ist es.
Mein Anwalt hat mir sogar gesagt, dass diese „Verweigerung des Reparaturwillens“ u.U. sogar zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag („Wandlung“) ermächtigt.