Hallo Megane,
Du hast ein Fahrzeug angeschafft. Nachdem das Mobiltelefon nicht funktioniert, liegt ein Mangel vor, zu dessen Behebung der Händler verpflichtet ist.
Nachdem ich kein Jurist bin, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, der dann auch einschätzen kann, ob das Argument des Händlers diesbezüglich ausreicht. Definitiv kann man dem Händler Mängel vorwerfen wie Missachtung von Actis 49605 innerhalb der Garantiezeit, die seit 11.02.2019 verfügbar ist.
Da bin ich gespannt, wie das Dein Rechtsanwalt sieht. Wahrscheinlich benötigt der Händler die entsprechende Nachhilfe und muss das Fahrzeug zumindest zurücknehmen.
Liebe Grüße
Udo