Felgen/Sommer - Winterreifen mit passenden Reifengrößen

  • Scheiße, hast recht.....im Eifer des Gefechts. Lösche es raus. Ich editiere meinen Post.

  • Winterreifen können auch noch einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben. Dann muss nur ein Aufkleber vorne rein.
    Beim GT passen auch 225/45R17.
    Und Traglast min. 91 beim GT GT wen ich mich jetzt nicht täusche. Höher geht immer.

  • Ich denke mal, dass diese Frage, wann am besten Winterreifen kaufen, schon diskutiert wurde.
    Ich habe daher mal direkt bei einem Felgenshop angefragt, bei Wheel Company.


    Hier die Antwort:


    "Es empfiehlt sich ein Kauf zum frühen Herbst. Hier sind die Reifenmodelle meist neuer und etwas günstiger"


    Ich wollte ja eigentlich meine Reifen-Felgen jetzt bestellen, werde aber dann doch noch warten ;(

  • Habe gerade meinen GT zugelassen. Nun bin ich etwas verwirrt mit diesen verdammten Reifengrößen. In meinen Zulassungsbescheinigung Teil II steht 225/45 R17 (94) V.
    Bestellt habe ich ihn mit den 18" Magny Cours. Wie ich lesen konnte sind die Magny Cours mit 225/40 R18 92Y XL bestückt, oder ist das falsch? Diese Größe wäre dann aber auch nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil II aufgeführt. Gibt es da noch Unterlagen vom Autohaus? Haben die Magny Cours ET45?


    So nun meine Planlosigkeit: meine schon gekauften Alufelgen sind Alutec IKENU 8Jx18 H2 mit ET45. Laut des Gutachtens passen die, wurde auch von Alutec bestätigt.
    Im Gutachten steht:


    megane4-forum.de/attachment/2754/



    Die Bezeichnung e2*2007/46*0546*.... steht auch in den Papieren. Passt soweit.


    Allerdings darf diese Felge nur mit 225/40 R18 Reifen gefahren werden (wohl wie die Magny Cours auch). Ist dann quasi das Gutachten die Bestätigung, dass Sie gefahren werden dürfen ohne eingetragen zu werden. Auch Alutec sagte mir, dass diese Kombi eintragungsfrei sei. Ich bin halt nur etwas erschrocken, weil in die Größe 225/40 R18 nicht in den Papieren steht.


    Sorry, ich bin gerade echt vollkommen planlos. Ggf. ist einer von euch so nett und zerstreut meine Bedenken. Ich habe die letzten Wochen hier so viel über Reifen-/Felgengedöns gelesen, dass ich gerade nichts mehr weiß.
    Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Reifengröße 225/40 R18 auch in den Papieren stehen würde...daher jetzt meine Verwirrung.


    Und danke vorab für euer Feedback :thumbup:

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  • Ich kenne das Gutachten nicht, aber ein Gutachten sagt aus, dass die Felgen eingetragen werden müssen. Anders bei einer ABE. Hier brauchst du diese nur mitführen und kannst die Teile (Felgen) so montieren.
    Deine Rad/Reifen Kombination ist "nichts besonderes" in Bezug auf Breite und Durchmesser. Einfach zum TÜV und eintragen lassen. Bei ET45 stehen die Felgen auch nicht zu weit raus.

  • Hi vinnie,


    vielen Dank für deine Turboantwort :thumbup:


    Dann habe ich das mit dem Gutachten wohl nicht so ganz richtig kapiert. Der Kopf des Gutachtes (was wohl demnach eine ABE ist) sieht so aus:


    Gutachten Auszug-2.JPG


    Und hier die Aussage von Alutec zu dem Schrieb:


    Vielen Dank für Ihre Email.

    Die Felge IKENU ist in 18 Zoll mit ET 45 für Ihr Fahrzeug mit ABE freigegeben. Allerdings nur mit Reifengröße 225/40R18 siehe unten (hier wurde dann der Auszug eingefügt aus meinem obigen Post).

    Zugeschickt wurde mir dann von Alute das Dokument von oben GUTACHTEN zur ABE Nr. 51367 nach §22 StVZO



    Demnach sollte ja alles paletti sein. Ich hatte immer nur den Begriff "Gutachten" im Kopf. Konkret handelt es sich aber wohl um ein Gutachten zu einer ABE. Das ist wohl unterschiedlich zu betrachten wie ein reines Gutachten.


    Burokratendschungel :evil:

  • In der Zulassung steht seit Jahren nur noch die kleinste zulässige Reifengröße ;)
    Alle anderen Reifengrößen, welche du fahren darfst, findest du in den CoC-Papieren, welche dir ebenfalls mit ausgehändigt werden müssen.

    Jetzt: Clio B Ph.2 1.2 16V Dynamique


    ehemals: Mégane GT Grandtour TCe 205 EDC Iron-Blau


  • Danke dir stefan,


    alles Dinge die man wissen muss. Höre ich das erste mal. Nun habe ich doch glatt noch ein Dokument in meinem Fundus übersehen, was zum Winterfelgen-ABE gehört. Die allgemeine Betriebserlaubnis zur Felge. Und da heißt es:


    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.


    OK, damit sollte sich mein Schiß in der Hose verflüchtigt haben :m0036:
    Danke euch, dann kann ich mich ja auf morgen freuen. Dachte schon ich habe die falsche Winterfelge gekauft :m0024:
    Dann erst mal auf die Magny Cours freuen :m0007:

    PS: Gerade man die COC angeschaut, hatte dazu bisher noch keine Zeit. Und du hast vollkommen recht, da stehen die ganzen anderen erlaubten Reifengrößen drin, auch die 225/40 R18. Super, tolle Infos von euch :m0028:
    Dieses Forum unterschiedet sich wirklich grundlegend von vielen anderen Foren......hier wird dir geholfen :m0044:

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