Bewiesen werden muss der Mangel auch.
Deine bloße Angabe, dass es so war/ist, reicht nicht aus.
Von der Bestellung/Kaufvertrag zurücktreten??
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Na, das stimmt nicht. Dank der 6 monatigen Gewährleistung gibt es eine Beweisumkehr, sprich der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden ist. Das ist natürlich für ihn relativ einfach in diesem falle, da er ja nur kurz im 6. fahren muss und sagen kann "schau hier, kein fehler", also am besten machst das nächste mal nen Foto!
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Das kann er aber doch in dem er ein Foto von der Fehlermeldung macht, bevor er nochmal startet. Oder???
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ja.
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Ich habe von beiden Fehlermeldungen Fotos mit Zeitangaben. Beweisen lässt sich dies definitiv.
Mal angenommen, das Ergebnis ist wieder das gleiche ("wir finden nichts") oder sie "beheben" es und es tritt wieder auf: Kann ich dann vom Kauf zurücktreten? Meiner meinung nach schon, da drei mal hintereinader der gleiche Mangel vorlag und ich ihnen 2 Mal Gelegenheit gegeben habe das problem zu beheben. -
Ich hatte vor ein paar Jahren mit meinem Sandero Stepway die Problematik, dass dieser deutlich unter der Höchstgeschwindigkeit lag, wurde auch 3x versucht, das Problem zu lösen (inkl. Getriebetausch), darauf hin hat mir sogar das Autohaus den Wandel des Kaufvertrages vorgeschlagen. Da war das Fahrzeug bereits ein 3/4 Jahr alt. Und da alles sehr freundlich und kulant ablief bin ich dort geblieben und innerhalb von 5 Jahren ist der Megane jetzt das vierte Auto, was ich dort gekauft habe.
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Ich fürchte ich werde da mit meinem Autohaus weniger Glück haben.
Erste Idee von denen: "Der Wagen fährt ja auf Reserve (Tankleuchte ist an). Wir haben überlegt, ob das so gewollt ist vom Hersteller." Ich bin erstmal an die Decke gegangen!!!!!Ich vermute ich müsste beim dritten Mal schriftlich auf den Rücktritt vom Kaufvertrag pochen und eine Frist hierfür setzen?
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Freiwillig machen die das sicher nicht. Eine Frist solltest du auf jeden Fall setzen.
Wenn du eine RSV hast, könntest du da um Unterstützung bitten. -
Ich habe von beiden Fehlermeldungen Fotos mit Zeitangaben. Beweisen lässt sich dies definitiv.
Mal angenommen, das Ergebnis ist wieder das gleiche ("wir finden nichts") oder sie "beheben" es und es tritt wieder auf: Kann ich dann vom Kauf zurücktreten? Meiner meinung nach schon, da drei mal hintereinader der gleiche Mangel vorlag und ich ihnen 2 Mal Gelegenheit gegeben habe das problem zu beheben.Kurz gesagt, ja kannst Du! Es ist ein erheblicher Mangel und Sie hatten mehr als genug Chancen nachzubessern. Der Prozess sieht dann einen formfreien Brief an das Autohaus vor, in dem Du klar im Betreff "Rücktritt vom Vertrag xyz" kenntlich machst, was dein Anliegen ist und auch eine Frist von 2-4 Wochen setzt, in der die Rückabwicklung des Vertrages erfolgen soll. Allerdings kann ich dir nicht genau beschreiben, wie es mit der Rückabwicklung des Kaufpreises ist. Normalerweise solltest Du den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, da der Mangel bereits von Anfang an da war. Du wirst dich auch darauf einstellen müssen, dass das AH sich quer stellen wird und sowas wie "ja aber sie fahren das auto ja schon länger, da müssen wir 5.000 € Restwert abziehen". Solche Aussagen direkt verneinen, mit Anwalt, Mahngebühren, Aufwandsentschädigungen und schlechten Kritiken im Internet drohen. Falls das alles nicht zieht bleibt tatsächlich nur noch der Gang zum Rechtsanwalt. Die Rechtsanwaltkosten muss dann bei erfolgtem Rücktritt ebenfalls das AH übernehmen (Solltest DU ihnen ebenfalls unter die Nase schmieren ob sie sich das wirklich antun wollen). Immerhin haben diese nicht viel Schaden. Sie können das Auto auf Renaultkosten reparieren nd ggf. weiterverkaufen odder komplett an Renault zurückgeben
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@funky285 @Creekie @handymax @Fudelruehrer
Habe das mit dem vom Kaufvertrag zurücktreten hierher verschoben, passt besser!