Die Nutzungsentschädigung für ein Fahrzeug bei der Rückabwicklung ist geregelt. Meistens werden pro gefahrene Tausend Kilometer 0,67% des Neupreises in Anrechnung gebracht. Aber das ist mit dem Autohaus i.d.R. auch verhandelbar. Solltest Du dort ein neues Fahrzeug bestellen, wird man dir bestimmt entgegenkommen, bei mir hat man das mit einem zusätzlichen Rabatt auf den Neuwagen gemacht.
Von der Bestellung/Kaufvertrag zurücktreten??
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Hier was offizielles.
Nach der Überschrift
NACHERFÜLLUNG VOR WANDLUNG
http://www.wandlung.de/wandlungsrecht-kaufvertrag/
Du bist soweit voll im Recht und hast Anspruch auf eine Wandlung
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Sehr ärgerlich, sowas darf einfach nicht passieren...
Ich meine der Händler hat 3 versuche, dann kann man eine Wandlung fordern.
Würde sowas zur Sicherheit auch schriftlich wie festhalten.
Bin aber kein Rechtsexperte, vielleicht gibt es hier ja einen im Forum -
Wenn der Ärger zu groß wird, sollte man sich imho einen Anwalt nehmen.
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Ich glaube folgendes ist rechtlich möglich.
Sofern das Autohaus den Mangel erneut nicht beheben kann/will und ich in Folge dessen die Fehlermeldung ein drittes mal bekomme sollte es möglich sein vom Kauf zurück zutreten und die Erstattung des Kaufpreises zu verlangen (eventuell abzüglich eines gewissen Betrages auf Grund der Nutzungsdauer).
Das Autohaus hatte dann 2 mal die Chance zur Nachbesserung ohne diese erfolgreich durchzuführen und dementsprechend sollte ein Rücktritt möglich sein.
ich werde hierfür einen Anwalt kontaktieren der mich bei der Kommunikation unterstützt und berät.Was für mich noch nicht ganz klar ist derzeit, ist welche Nachweise ich zu erbringen habe. Ob Fotos genügen oder ich einen Zeugen benötige. Die Fotos könnten in der Theorie von jedem anderen Auto stammen.
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Das müsste Dir dein Anwalt am besten beantworten können. Aber in den ersten 6 Moanten bist du nicht in der Pflicht den Sachmangel nachzuweisen das er von Anfang an bestand. Erst nach 6 Monaten dreht sich das, wo du nachweisen musst, glaube ich mal gelesen zu haben!
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Genau. Das nennt man Beweislastumkehr Ist im BGB im Sachenrecht geregelt. Ab den Paragraphen 854 (Drittes Buch).
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Na, das stimmt nicht. Dank der 6 monatigen Gewährleistung gibt es eine Beweisumkehr, sprich der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden ist. Das ist natürlich für ihn relativ einfach in diesem falle, da er ja nur kurz im 6. fahren muss und sagen kann "schau hier, kein fehler", also am besten machst das nächste mal nen Foto!
Ich zitiere mich an der Stelle einfach mal selber uns verweise auf Seite 2...
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Also mir hat mein Anwalt geraten....Bei Kleinigkeiten 4 x Versuche. Und bei Größeren Mängel reichen 3x Versuche aus.
Meine Wandlung/ Rückgabe hat so einwandfrei geklappt.
Habe mein M4 GT dann mit einem Verlust von 2.800 Euro ( 9500Km + Unfall heckschürze ) zurückgegeben.
Und fahre jetzt Audi bis der M4 R.S. erscheint. -
Also mir hat mein Anwalt geraten....Bei Kleinigkeiten 4 x Versuche. Und bei Größeren Mängel reichen 3x Versuche aus.
Meine Wandlung/ Rückgabe hat so einwandfrei geklappt.
Habe mein M4 GT dann mit einem Verlust von 2.800 Euro ( 9500Km + Unfall heckschürze ) zurückgegeben.
Und fahre jetzt Audi bis der M4 R.S. erscheint.Würde das in meinem Fall eher als größeren Mangel sehen. Werde nun nochmal dem AH bis Montag zeit geben mir eine Zeitspanne zu nennen die sie wahrscheinlich zur Nachbesserung benötigen. Könnten Sie dies nicht, werde ich eine Frist setzen.