Es liegt wohl ein Motorschaden vor :-/.
Gilt dann weiterhin die Pflicht dem Autohaus das Recht auf Nacherfüllung einzuräumen!? Erstes googlen hat hier kein klares Ergebnis geliefert. Werde mich hierzu aber nochmal mit meinem Anwalt beraten.
Um ehrlich zu sein will ich den Wagen nicht behalten. Ein Austausch-Motor wirkt sich nicht unbedingt positiv auf den Wert des Wagens aus und mein Vertrauen in das Auto ish sowieso nicht mehr gegeben.