Hast Du denn im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgenommen?
Rechtliche Lage Rückforderungen Altwagen
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privatverkauf da gilt die nicht
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nicht drauf eingehen! die machen schon ihren gewinn mit deinen alten auto!
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Gekauft wie gesehen...
Wenn zu denen ein Käufer kommt mit einer bereits bestandenen Abweichung, werden die sicher auch nicht darauf eingehen?!! -
War gestern vor Ort weil es noch 1-2 Sachen an dem neuen gibt über die wir sprechen mussten.
Sie wollten quasi vom Kauf des Alten zurücktreten ....war erstmal sprachlos.
Die Begründung war, dass sie als Händler wohl zu viel investieren müssten und ich privat sicher mehr Chancen hätte den Preis, oder sogar mehr, zu erzielen.
Konkret geht es um folgende Punkte:
- Angesprochene Verätzung im Lack <-- Hauptargument
- Kratzer/Macke unter der Stoßstange. Vermutlich mal einen Bordstein mitgenommen
- Sommerreifen komplett runterDer 1. und 2. Punkt hätte ihnen bereits auffallen müssen und daher sahe ich da überhaupt gar keinen Anlass zur Diskussion.
Die Reifen sind für mich das einzige nur ansatzweise valide Argument. Der Wagen ist so wie er da steht nicht verkehrsfähig. Ohne neue Reifen kann man den Wagen demnach nicht anbieten. Allerdings habe ich auch nie behauptet, dass die Reifen noch gut sind. Hinzu kommt, dass die Sommerreifen bei dem Autohaus eingelagert waren und dort auch vermerkt war, dass diese komplett runter sind.Nachdem ich den Wagen auf keinen Fall zurück nehmen wollte, werden sie nun gucken ob sie die Probleme beheben können und was sie das kostet. "Je nachdem müssen wir dann einen Kompromiss finden" hieß es.
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Dieses Geschäftsverhalten seitens des AH verstehe ich gar nicht . Haben die einen Vollschlaf gehalten, als dein alter Wagen in Zahlung ging?
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Nochmal, die KÖNNEN nicht vom Vertrag zurücktreten. Die allgemeine Meinung, dass man 14 Tage Rücktrittsrecht hätte, ist völliger quatsch. Vor allem in der Wirtschaft nicht. Wird bspw. eine Lieferung Salat geliefert, muss diese SOFORT vom Käufer inspiziert werden und ggf. beanstandet werden. Nachträgliche Beanstandungen sind nicht mehr rechtens. Das gleiche gilt auch beim Auto. Sie haben dir ein Angebot fürs alte Auto gemacht, das haben beide Parteien unterschrieben. Die Kaufabwicklung ist laut deiner Aussage bereits komplett erfolgt, entsprechend haben diese einfach schlecht geprüft bzw. auf eigenes Risiko ein schlechtes Geschäft gemacht. Das ist nicht dein Problem. Sofern alle Zahlungsabwicklungen erfolgt sind und du deinen aufm Hof stehen hast, Sie den alten bei sich kannst Du den Kontakt ganz einfach abbrechen.
Du solltest dir da auch nix einreden lassen. Wurde irgendwas schriftlich festgehalten von den o.g. Aussagen? Falls nein... wieder Pech fürs Autohaus. Anrufe und mündliche Aussagen sind in diesem Rahmen nicht rechtskräftig (Mündliche Vereinbarungen gelten nur in besonderen Fällen als Vertragsschluss).
Sofern Du keinen Brief bekommst würde ich zunächst einmal den Kontakt zum AH abbrechen.
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Auch wenn das Auto dort nicht jahrelang gewartet wurde, der Verkäufer hatte doch die Chance sich das Auto in Ruhe anzuschauen und zu bewerten.
Ich habe allerdings auch erlebt dass die Verkäufer nur ganz kurz ums Auto gehen und sich nur wenig für Details interessieren.
Selbst schuld! -
Ich habe allerdings auch erlebt dass die Verkäufer nur ganz kurz ums Auto gehen und sich nur wenig für Details interessieren.
Das ist dann aber wirklich ihr eigenes Pech würde ich meinen
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Ist ja auch so... Man kann ja auch nicht zum Gebrauchtwagenhändler gehen und von weitem rufen, den BMW da hinten, den schwarzen, den nehme ich... Und dann am nächsten Tag wiedekrommen und sagen... sorry is doch nix für mich. Hab den ja nur aus 100 m entfernung gesehen...