Ich werd da jetzt stur bleiben und es Notfalls drauf ankommen lassen.
Was ich so unverschämt finde ist, dass der Gegenwert den sie mir angeboten haben jetzt auch nicht wirklich über dem Marktpreis liegt.
Ein Kollege hatte für seinen Scirocco (Austauschmotor drin nach Motorschaden, Kupplung defekt, Öl unten am Motor), etwa 5000 mehr bekommen als der Wagen ohne Mängel wert wäre. Da würde ich solch eine Haltung verstehen.
Gewinn machen sie mit meinem Alten wohl nicht mehr, allerdings wohl auch keinen wirklichen Verlust. 4 neue Reifen, polieren, aufbereiten, TÜV und dann anbieten.
Rechtliche Lage Rückforderungen Altwagen
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Renault gibt für Fremdmarken erheblich mehr im Eintausch als für die eigene Marke.
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Wenn du einen Kaufvertrag mit Unterschrift vom AH hast, kann das AH rein gar nichts machen.
Deinen werden sie vllt. mit Verlust verkaufen, was sie beim nächsten Gebrauchten wieder drauf schlagen. Das AH wird dadurch nicht pleite gehen -
Hallo,
kennen die Dich im AH so gut, dass sie denken, das können sie mit Dir machen?
Sag denen, sie sollen alle Forderungen schriftlich an Dich richten und das wird dann Deinem Anwalt übergeben. Der klärt das dann optimal für Dich.
Fertig. Gar nicht lange mit denen reden und diskutieren.
AH-Wechsel scheint mir angeraten.Als sie meinen Alten zurück genommen haben, ging der 3 Wochen vor Abgabe zum TüV - bei der direkten Übergabe wollten sie den gar nicht mehr sehen, nicht eines Blickes gewürdigt. Also wäre mir noch ein Unglück passiert in den 3 Wochen dazwischen, hätte das keiner registriert. Komische Praxis.
Der TüV-Prüfer war dafür übergenau ... was der alles bei einem 6 Jahre alten Auto in 1A-Zustand haben wollte, naja ... -
Renault gibt für Fremdmarken erheblich mehr im Eintausch als für die eigene Marke.
Das kann ich so bestätigen. Ist übrigens auch anders rum so. Für meinen alten M3 (siehe unten) hat mir der Renault-Händler mit Ach und Krach 2800 bieten können. Ursprünglich wollte er nur (ich glaube) 2200 bezahlen. Der Opel-Händler vor Ort hat mir nach ausführlicher Inspektion hingegen stolze 5500–6000 Inzahlungnahme geboten und meinte, den würde er wegen des guten Zustands sogar noch vom Hof verkaufen und nicht in den Export geben, wenn ich unter 200'000 km bleibe. Ich hab das Auto dann letztlich privat für 3500 verkauft.
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Hallo,
ich würde mir da keine Gedanken machen. Der Händler hat Dein Auto gekauft und seine Unterschrift auf den Vertrag gesetzt. Damit ist die Sache für Dich erledigt.
Wenn der Händler ums Auto geht, und dabei keine Mängel feststellt ist das sein Problem. Der Vertrag ist bindend für beide Parteien. Die Widerrufsfrist ist verstrichen und ich denke kein Richter wird zu gunsten des Autohauses entscheiden wenn es hart auf hart kommt. Mach Dir keinen Kopf. Wenn die was wollen sollen sie sich schriftlich melden, und zur Not bleibt der Weg zum Anwalt. Aber ich gleube nicht das sie es darauf ankommen lassen.
Gruß