der unverbindliche liefertermin ist.... wie der name schon sagt.... unverbindlich
Naja so ganz stimmt das (zum Glück) nicht. Unverbindlich heißt, dass der Händler danach nicht sofort in Verzug ist, aber ab spätestens 6 Wochen danach kann man ihn durch Aufforderung zur Lieferung in Verzug setzen. Und das steht in der Regel auch in den AGBs drin... Auch die Bestellung ist dann verbindlich, wenn der Kaufvertrag von beiden unterschrieben wurde bzw. wenn die Auftragsbestätigung da ist. Aber am Ende will man ja sein Auto haben und keinen Schadensersatz oder zurücktreten.
Wir warten jetzt erstmal ab, ob in ein paar Wochen Renault was zur Wiederverfügbarkeit der MC-Räder sagen kann.
Bzgl der Decaros als Winterreifen hat mir mein Händler geschrieben:
"wir dürfen werksseitige Räder aus Garantiegründen nicht Inzahlung nehmen, demnach dürfen wir an den Decaro´s nicht verändern und somit keine Winterräder daraus machen"