Der umgebaute Auspuff führt sicherlich nicht zum Unfall, aber möglicherweise zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Und die Versicherung, die das nicht zum Anlass nimmt um nicht zahlen zu müssen, musst du mir zeigen.
Aber das ist alles OT hier.
Edit sagt:
Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird. (!)