Beiträge von elm88

    Hallo zusammen,

    gestern ist mir auf einer Langstrecke exakt wie beschrieben dasselbe Problem bei meinem Megane 4 dCi 130 Intens aufgefallen.

    Gibt / gab es dazu in der Zwischenzeit neue Erkenntnisse zur Ursache?

    Ich muss sagen, seitdem ich die 120.000 km geknackt habe, häufen sich die Probleme exponentiell...

    Hallo zusammen,


    ob die Klappe bzw. das Gitter hilft, bleibt abzuwarten - ich traue dem Braten auch noch nicht wirklich.

    Man muss noch ergänzen, dass ich für meinen Megane im vergangenen Winter erstmalig keine Garage nutzen konnte.. was ein Zufall.

    Das mit der fehlenden Garage wurde nun wieder geändert und hat hoffentlich einen positiven Effekt auf die Problematik in den kommenden Winterperioden.


    Als der Brief versendet wurde, war übrigens noch Markus Siebrecht CEO, ich gehe aber davon aus, dass es einen Florian Kraft genau so wenig interessieren würde.


    Nach Gesprächen mit drei Fachanwälten zu dem Thema scheint die rechtliche Situation im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes klar zu sein. Das Erschreckende für mich war, dass sich keiner der Anwälte getraut hat, gegen einen so großen Konzern zu klagen. Ich hatte sogar einen vergleichbaren, in der Theorie "glasklaren" Fall gegen BMW im Detail geschildert bekommen, der sich seit 2,5 Jahren zieht und den Endkunden immer und immer wieder mehr Geld kostet. "Recht" und "gerecht" gehen eben auch hier leider wieder sehr weit auseinander...


    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    leider hat mich das Problem im Januar 2024 ebenfalls ereilt.

    Die gesamte Geschichte ist für diejenigen, die es interessiert, dem folgenden Brief an die GF von Renault Deutschland zu entnehmen - eine Antwort darauf blieb bis heute übrigens aus.

    Ein ganz schwaches Gesamtbild von Renault in meinen Augen.

    Viele Grüße


    --


    Sehr geehrter Herr Siebrecht,


    ich wende mich heute aufgrund meiner jüngsten Erfahrungen mit Renault Deutschland an Sie.


    Seitdem ich meinen Führerschein besitze, bin ich überzeugter Renault-Fahrer. Zunächst war ich für ca. 220.000 km stolzer Besitzer eines Mégane II, aktuell fahre ich einen Mégane IV (ENERGY dCi 130 Intens).


    Das Fahrzeug stammt aus dem Baujahr 2016 und wurde nach einer kurzen Zulassung auf die Renault Deutschland AG als sog. „Tageszulassung“ auf mich zugelassen. Seither begleitet mich das Fahrzeug ohne größere Probleme, wird stets gewartet und gepflegt.


    Am 10.01.2024 ist mein Mégane IV das erste Mal nicht angesprungen. Nachdem auch Starthilfe nicht helfen konnte, wurde das Fahrzeug in eine Werkstatt geschleppt. Dort wurde mir nach einer ausführlichen Untersuchung erklärt, dass (Kondens-)Wasser über den Ladelüftkühler eingetreten und anschließend aufgrund der niedrigen Temperaturen (-8 °C) an jenem Tag eingefroren sei. Als Ursache wurde ein ab Werk fehlendes Bauteil bestimmt, welches in Form einer „Klappe“ dafür sorgt, dass der Eintritt in den Ladeluftkühler verhindert wird.


    Die daraus entstandenen resultierenden Folgeschäden lauten wie folgt:

    • Defekt des Anlassers
    • Defekt des Hauptsicherungsträgers
    • Verunreinigung des Motoröls

    Nachfolgend bin ich in die Recherche eingestiegen, wieso diese Klappe am Ladeluftkühler nicht verbaut wurde. Es ließen sich u.a. in diversen Online-Foren ähnliche Fälle (vor allem bei früh ausgelieferten Modellen dieser Baureihe) finden und auch mehreren Mitarbeitenden bei Renault-Partnern war dieses Problem gut bekannt.


    Ich wunderte und wundere mich sehr, dass man mich bis dato weder schriftlich (z.B. im Rahmen einer Rückrufaktion) über die fehlende Klappe informiert, noch während einer der zahlreichen Wartungen eine Nachrüstung durchgeführt wurde.


    Eine Präventivmaßnahme zur Abwendung möglicher Schäden und Folgeschäden wurde also wissentlich nicht durchgeführt.


    Unter Berücksichtigung der Fakten wurde selbstverständlich angenommen, dass Renault für die Reparaturkosten der entstandenen Folgeschäden sowie die Nachrüstkosten der fehlenden Klappe aufkommen wird, sodass ich zunächst am 15.01.2024 einen schriftlichen Kulanzantrag bei der Renault Deutschland AG einreichte. Dieser wurde mit der Begründung, das Fahrzeug sei für eine Kulanz generell zu alt, abgelehnt – man lehne alle Kulanzanträge bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, ab.


    Von dieser Aussage war ich sehr erstaunt, da erstens der Fehler seitens Renault bereits seit der Produktion besteht (und somit sowohl nach 10 Monaten oder nach 10 Jahren hätte auftreten können) und zweitens öffentlich eingesehen werden kann, dass anderen Betroffenen mit demselben Schadenbild eine Kulanz gewährt wurde.


    Dies erweckt unweigerlich den enttäuschenden Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.


    Nach anschließender Rücksprache zu dem Vorfall mit dem Renault-Partner, der den Großteil der Wartungen an meinem Mégane IV in den letzten Jahren durchgeführt hatte, wurde am 17.01.2024 durch BOB Automobile Wuppertal ein Garantieantrag unter Berücksichtigung aller Fakten beim Hersteller gestellt. Zum allseitigen Entsetzen wurde dieser – hier ohne Begründung – ebenfalls abgelehnt.


    Da ich beruflich zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen bin, musste dennoch zeitnah die Reparatur beauftragt und durchgeführt werden.


    Aktuell trage ich die Reparaturkosten der o.g. Folgeschäden, die durch die fehlende Klappe am Ladeluftkühler entstanden sind, als auch die Kosten für die Nachrüstung der fehlenden Klappe, um eine Wiederholung des Vorfalls zu verhindern, in einer Gesamthöhe von 1.605,58 EUR – eine enorme Summe für einen Fehler, der seitens Renault entstanden ist und über den ich zu keiner Zeit informiert wurde, um ihn präventiv verhindern zu können.


    Selbstredend ist man als jahrzehntelanger Kunde von Renault über diesen Ablauf mehr als enttäuscht und fühlt sich völlig im sprichwörtlichen „Regen stehen gelassen“.


    Ich bitte Sie daher höflich darum, den Fall intern prüfen zu lassen, und mir eine angemessene Lösung vorzuschlagen.


    Sollten Sie weitere Unterlagen oder Dokumentationen (Fotos etc.) zu dem Fall benötigen, stelle ich Ihnen diese gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    mein Megane 4 dCi 130 Intens mit R-Link2 und großem Display ist von 04/2016, also ein sehr früher Vogel.

    Die aktuelle SW-Konfiguration lautet:

    Software Version: 7.0.24.166

    Boot Version: 5615

    Gerne würde ich die Software nun aus den bekannten Gründen auf v9 updaten.

    Zunächst besten Dank für die ganzen Erklärungen und Rückmeldungen auf den letzten 57 Seiten, die ich bestmöglich studiert habe.

    Dennoch sind ein paar Fragen offen geblieben:

    1. Wenn ich #527 richtig lese, kann ich direkt von v7 auf v9 gehen – muss aber zunächst über 9.0.34.610 gehen, um schlussendlich bei der 9.0.37.210 zu landen. Korrekt? (die Frage, die sich anschließt, wäre, ob sich die beiden v9 so stark unterscheiden, dass man das Risiko des erneuten Updatevorgangs eingeht…?!)

    2. Wie ist genau das Vorgehen zum Update des Kartenmaterials? Das ist mir gänzlich nicht aufgegangen.

    3. Ich habe von einem Risiko gelesen, dass das Mikrofon der Freisprecheinrichtung nach dem Update auf v9 nicht mehr funktionieren könnte? Das wäre für mich ein absolutes No-Go. Hat jemand dazu Details?

    4. Ich hatte in der Vergangenheit in v7 über den Development Mode die Android Auto Funktion freigeschaltet. Das muss nach den Updates auf die bekannte Weise wiederholt werden, richtig?!

    Sodann würde ich die über den Link zur Verfügung gestellten Dateien über einen USB Stick einspielen, bei laufendem Motor. Ich hoffe, ich übersehe nichts...!?

    Danke vorab und viele Grüße!

    Ich war heut mit den o.g. Themen in meiner Renault-Fachwerkstatt. Es wurde direkt eine Anfrage an Renault gestellt, ohne das Fahrzeug genauer zu begutachten. Die Antwort von Renault Deutschland war doch etwas verwunderlich:
    Das Problem sei bekannt, genau genommen seit Mai 2017. Seitdem werde "mit Hochdruck" an einer Lösung bei Renault gearbeitet. Das Problem liege daran, dass einige Komponenten mit der Batteriespannung nicht vernünftig klarkommen, was sich in Flackern und Aussetzern äußert.
    Sobald Renault eine Lösung gefunden hat (in meinen Augen längst überfällig), werde ich kontaktiert und eine Behebung des Fehlers wird im Rahmen der Garantie vorgenommen... in der Hoffnung, dass dies bald geschieht.

    Hallo zusammen,
    mein Megane IV hat gestern die 20.000 km geknackt. Seit einigen hundert Kilometern habe ich ein ähnliches wie oben genanntes Problem: Kennzeichenbeleuchtung und Innenbeleuchtung flackern gelegentlich. Das ist nun kein Weltuntergang in meinen Augen, aber heute hat sich der Blinker beim verrückten Lichterspiel eingereiht. Wie aus dem Nichts hat sich das Blinkintervall auf beiden Seiten verändert, der Blinker "rennt" immer wieder willkürlich. Es ist keine Birne o.ä. defekt, Massefehler kann ich auch ausschließen. Teilweise blinkt der Blinker sogar noch weiter, wenn ich ihn bereits ausgeschaltet habe. Sowas habe ich ehrlich gesagt noch nie gesehen. Das Verrückte an der ganzen Sache: Über die Warnblinktaste läuft jedoch alles ruhig und geregelt as always.
    Hat jemand eine Idee, ob das ebenfalls am oben genannten UCH-Steuergerät liegen kann?
    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Ähnliches Problem bei mir... mein Smartphone mit Android 6 hat sich immer ohne Probleme mit dem R-Link2 gekoppelt (2.2.15.703).
    Vor zwei Wochen kam dann das Smartphone-Update auf Android 7, seitdem keine dauerhafte Verbindung mehr. Habe es mit mehreren Android 7-Smartphones getestet - keine Chance.
    Habe heute die Firmware des R-Link2 auf 2.2.18 updaten lassen, und siehe da, es funktioniert nun wieder wie gewohnt.
    Fazit: Android 7 braucht eine aktuelle R-Link2 Firmware! Oder anders herum, wie man's nimmt ;) Merke, wer sein Smartphone updatet, muss heutzutage auch ein Auto updaten...