Hallo zusammen,
leider hat mich das Problem im Januar 2024 ebenfalls ereilt.
Die gesamte Geschichte ist für diejenigen, die es interessiert, dem folgenden Brief an die GF von Renault Deutschland zu entnehmen - eine Antwort darauf blieb bis heute übrigens aus.
Ein ganz schwaches Gesamtbild von Renault in meinen Augen.
Viele Grüße
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Sehr geehrter Herr Siebrecht,
ich wende mich heute aufgrund meiner jüngsten Erfahrungen mit Renault Deutschland an Sie.
Seitdem ich meinen Führerschein besitze, bin ich überzeugter Renault-Fahrer. Zunächst war ich für ca. 220.000 km stolzer Besitzer eines Mégane II, aktuell fahre ich einen Mégane IV (ENERGY dCi 130 Intens).
Das Fahrzeug stammt aus dem Baujahr 2016 und wurde nach einer kurzen Zulassung auf die Renault Deutschland AG als sog. „Tageszulassung“ auf mich zugelassen. Seither begleitet mich das Fahrzeug ohne größere Probleme, wird stets gewartet und gepflegt.
Am 10.01.2024 ist mein Mégane IV das erste Mal nicht angesprungen. Nachdem auch Starthilfe nicht helfen konnte, wurde das Fahrzeug in eine Werkstatt geschleppt. Dort wurde mir nach einer ausführlichen Untersuchung erklärt, dass (Kondens-)Wasser über den Ladelüftkühler eingetreten und anschließend aufgrund der niedrigen Temperaturen (-8 °C) an jenem Tag eingefroren sei. Als Ursache wurde ein ab Werk fehlendes Bauteil bestimmt, welches in Form einer „Klappe“ dafür sorgt, dass der Eintritt in den Ladeluftkühler verhindert wird.
Die daraus entstandenen resultierenden Folgeschäden lauten wie folgt:
- Defekt des Anlassers
- Defekt des Hauptsicherungsträgers
- Verunreinigung des Motoröls
Nachfolgend bin ich in die Recherche eingestiegen, wieso diese Klappe am Ladeluftkühler nicht verbaut wurde. Es ließen sich u.a. in diversen Online-Foren ähnliche Fälle (vor allem bei früh ausgelieferten Modellen dieser Baureihe) finden und auch mehreren Mitarbeitenden bei Renault-Partnern war dieses Problem gut bekannt.
Ich wunderte und wundere mich sehr, dass man mich bis dato weder schriftlich (z.B. im Rahmen einer Rückrufaktion) über die fehlende Klappe informiert, noch während einer der zahlreichen Wartungen eine Nachrüstung durchgeführt wurde.
Eine Präventivmaßnahme zur Abwendung möglicher Schäden und Folgeschäden wurde also wissentlich nicht durchgeführt.
Unter Berücksichtigung der Fakten wurde selbstverständlich angenommen, dass Renault für die Reparaturkosten der entstandenen Folgeschäden sowie die Nachrüstkosten der fehlenden Klappe aufkommen wird, sodass ich zunächst am 15.01.2024 einen schriftlichen Kulanzantrag bei der Renault Deutschland AG einreichte. Dieser wurde mit der Begründung, das Fahrzeug sei für eine Kulanz generell zu alt, abgelehnt – man lehne alle Kulanzanträge bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, ab.
Von dieser Aussage war ich sehr erstaunt, da erstens der Fehler seitens Renault bereits seit der Produktion besteht (und somit sowohl nach 10 Monaten oder nach 10 Jahren hätte auftreten können) und zweitens öffentlich eingesehen werden kann, dass anderen Betroffenen mit demselben Schadenbild eine Kulanz gewährt wurde.
Dies erweckt unweigerlich den enttäuschenden Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Nach anschließender Rücksprache zu dem Vorfall mit dem Renault-Partner, der den Großteil der Wartungen an meinem Mégane IV in den letzten Jahren durchgeführt hatte, wurde am 17.01.2024 durch BOB Automobile Wuppertal ein Garantieantrag unter Berücksichtigung aller Fakten beim Hersteller gestellt. Zum allseitigen Entsetzen wurde dieser – hier ohne Begründung – ebenfalls abgelehnt.
Da ich beruflich zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen bin, musste dennoch zeitnah die Reparatur beauftragt und durchgeführt werden.
Aktuell trage ich die Reparaturkosten der o.g. Folgeschäden, die durch die fehlende Klappe am Ladeluftkühler entstanden sind, als auch die Kosten für die Nachrüstung der fehlenden Klappe, um eine Wiederholung des Vorfalls zu verhindern, in einer Gesamthöhe von 1.605,58 EUR – eine enorme Summe für einen Fehler, der seitens Renault entstanden ist und über den ich zu keiner Zeit informiert wurde, um ihn präventiv verhindern zu können.
Selbstredend ist man als jahrzehntelanger Kunde von Renault über diesen Ablauf mehr als enttäuscht und fühlt sich völlig im sprichwörtlichen „Regen stehen gelassen“.
Ich bitte Sie daher höflich darum, den Fall intern prüfen zu lassen, und mir eine angemessene Lösung vorzuschlagen.
Sollten Sie weitere Unterlagen oder Dokumentationen (Fotos etc.) zu dem Fall benötigen, stelle ich Ihnen diese gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen