Okay, werd die Alternativen preislich prüfen und hier berichten.
Vergleichen konnte ich dann doch nix.
Erstens, weil das Autohaus 2x nicht auf meine Nachfrage per Email eingegangen ist. Telefonisch sagte mir die Dame zuvor sie würden sich beim AH auch vor Übergabe um Felgenwechsel kümmern, ich müsste nur die Details mailen. Irgendwann war mir das dann zu doof, gibts eben keinen Auftrag in der Richtung.
Zweitens hatte sich das mit meiner Wunschfelge DBV Andorra sowieso erledigt. Meine Wunsch-Kombi 18 Zoll mit 225er Breite ging bei der Felge nicht garantiert ohne den hinteren Radkasten 5mm zu bördeln (Auflage K8c). Ein anderer User hat diese Auflage zwar ohne Änderung durchbekommen (klick) aber das muss nicht jeder Prüfer so machen. Ich wollte nicht erst alles kaufen, dranbauen und dann kommen die mir mit bördeln beim TÜV. Das Risiko mit Lackschaden und später Rost möchte ich erst recht nicht eingehen.
Durch die Geschichte habe ich nun rausbekommen, dass bei der Kombi 18 Zoll mit 225er Breite die Einpresstiefe nicht kleiner als 45 sein darf, wenn man vor Karosserieänderungen sicher sein will. Somit fielen einige meiner Favoriten raus und die Wahl schlussendlich auf Ronal 62 ohne farbigen Clip, welche ich nun bestellt habe.
In meinem Fahrzeugschein stehen auch nur 17zoll Felgen drin obwohl mit 18 Zoll ausgeliefert. Wichtig ist da was in den coc Bescheinigung steht vom Megane. Da stehen mehrere felgengrössen dann drin. Und um es der Rennleitung einfacher zu machen bzw keine Lust auf Diskussion zu haben, einfach ne Kopie davon ins auto legen. Damit man das originale nicht mal verliert
In den COC-Papieren stehen bei meinem 130er TCE (kein Grandtour) folgende Werte drin:
- 195/65 R15
- 205/55 R16
- 205/50 R17
Es gilt laut Gutachten Auflage 2 bis 10, davon ist 2 die wichtigste.
A02)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Da ich ja nur zur Zulassungsstelle muss, kann ich das doch eigentlich gleich erledigen und muss nicht erst warten bis die Reifen angebaut sind, richtig?
Viele Grüße
Rumpel