Also das Reifen Lieferfristen haben und das es im Winter schwerer ist an Winterreifen zu kommen als im Sommer ist klar. Renault hängt wie jeder andere Händler auch an den Lieferketten Hersteller. Wenns da nix gibt, muss man halt warten.
Ebenso klar ist, das du das neue Auto nun haben willst und nicht mehr warten kannst.
Allerdings würde ich da jetzt kein Riesen Fass aufmachen und dort Druck aufzubauen. Der kann da sowieso nichts tun - ebenso solltest du mal deinen Vertrag genau lesen.
Denn da steht drin das der Liefertermin bindend ist solange eine Verfügbarkeit gegeben ist. Ebenso kannst du den Händler nur schwerlich rechtssicher in Verzug setzen da er nur haftet wenn der Verzug vorsätzlich oder fahrlässig durch ihn entstanden ist.
Hier greift wohl mindestens Paragraf 286 Abs. 4 BGB u.a..
Da aber anscheinend das Fahrzeug da ist und die Reifen bestellt sind läuft dieser Zug ins Leere. Ebenso kannst du ihn nicht in Verzug setzen da noch keine 30 Tage zwischen der Rechnungslegung und angestrebten Liefertermin verstrichen sind. In Verzug Gerät ein Verkäufer gegenüber eines Verbrauchers erst nach überschreiten von 30 Tagen einer kalendarisch bestimmbarer Liefervereinbarung.
Mittlerweile ist auch Weihnachten und die Zusteller unter Druck und an Kapazitätsgrenzen. Wenn jemand einem Postdienstleister eine Ware zum Transport übergibt hat der Zusteller laut geltendem Recht 4! Wochen Zeit die Güter zuzustellen.
Es gibt auch kein Widerrufsrecht bei Straßengeschäften. Das gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften. Hier wärst du im Vorteil wenn du den Wagen finanziert hättest, da du diesen Finanzierungsvertrag hättest wiederrufen können. Das Problem das der Händler dann dennoch mit dir einen gültigen Kaufvertrag ohne Widerruf gehabt hätte, hätte aber vermutlich auch dazu geführt das dieser abgewickelt worden wären.
Auch wenn jeder den Ärger versteht sollte man dennoch besonnen reagieren und keinen Frust generieren wo keiner sein muss.