Kurze Frage an alle Felgenfreaks unter euch.
aus Teilegutachten:
"K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinterRadmitte um 5 mm aufzuweiten."
Im ernst jetzt, man soll hier über 10cm länge die Kanten um 5mm umlegen ???
Wer kennt diese Auflage? Bzw, wer kennt einen Prüfer der das durchwinkt... Möchte nichts an meinem R.S. verhunzen.