Beiträge von Toasti

    Für 4,75l 100€ ist schon ein stolzer Kurs...
    Okay Öl ablaufen lassen neues einfüllen Filter erneuern Inklu?

    Arbeiten und Entsorgung Altöl inkl., Ölfilter und Dichtung ca. 20 eur zusätzlich. Stolz ja, aber ist ja nichts ungewöhnliches (dafür gibt es sogar einen eigenen Thread hier wenn ich mich nicht irre).

    Habe für Wartung A mit zusätzlichem Ölwechsel* - folglich auch Ölfilter - Radwechsel inkl Einlagerung eine Rechnung über 276 eur.


    * nicht vorgeschrieben und nicht notwendig, aber sicher auch nicht unvorteilhaft. Wobei bei einem Kostenanteil von 100 eur für 4,75 l Öl werde ich vielleicht doch mal langsam fragen, ob meine Werkstatt damit leben kann wenn ich eigenes Öl mitbringe und was die Entsorgung vom Altöl kostet.

    Nächste Update:


    Ich habe mir jetzt den Vormittag freigenommen um den Mist zu klären. Mein Autohaus hat erneut mit Renault Kontakt aufgenommen, die Aussage war die gleiche bzw. dann kam auf einmal, ich hätte ja im Mai 2017 bereits einen Rückruf bekommen ... ja, aber nur für einen der drei angegebenen Mängel und dieser ist erledigt. Sollte Renault doch eigentlich wissen?! Und wusste man das nicht beim letzten mal und wollte genau das ans Amt schicken? Naja lassen wir das erstmal um vorwärts zu kommen. Jedenfalls hat mein Autohaus dann ein entsprechendes Schreiben erstellt, ich habe es sofort geholt und dann ab zum Amt. Sache ist nun erledigt, aber zahlen musste ich trotzdem - habe ich auch erstmal getan um weiteren Stress zu vermeiden, außerdem waren die 66 eur sicherlich günstiger als jede Rechtsberatung. Der Sachbearbeiter hat sich immerhin die Zeit genommen und mir sogar das Schreiben gezeigt (und ein paar Abläufe erklärt), in welchem von Renault über das Kraftfahrtbundesamt gemeldet wurde, dass mein Fahrzeug diese Mängel habe und bislang nicht beseitigt wären.


    Mein Autohaus wird nun erstmal sehen, dass ich das Geld von Renault zurück bekomme. Mal abwarten, was dabei raus kommt. Der Sachbearbeiter vom Amt meinte auch nur, sie kennen die Geschichte der Hersteller von wegen "wir kümmern uns" - meistens kommt da genau die Situation bei raus. Aktuell hat er mehrere Fälle von BMW auf dem Tisch, wo es das gleiche Trauerspiel ist ...


    Also was lernen wir daraus? Alles muss man selbst machen! Nicht auf andere verlassen! Passt nur leider zu gut in mein Bild vom Renault-Service (ausdrücklich meine ich nur Renault, nicht mein Autohaus!!) - aber das ist ein anderes Thema. Wäre doch kein Problem gewesen, hätten sie von Anfang an gesagt, ich soll mich selbst drum kümmern und mir die Bestätigung gegeben.


    Rechtlich sehe ich das ganze zwar immer noch kritisch - für Mängel eine Ordnungsgebühr zahlen, die es gar nicht gegeben hat. Aber wie gesagt: 66 eur sind nicht mehr als ein Erstberatungsgespräch beim Anwalt und ich habe die Hoffnung (und Erwartung), dass Renault da wieder gut macht!


    Da bislang wohl niemand hier Erfahrung mit solch einer Situation hat(te): Kümmert euch selbst drum! Lasst euch alles schriftlich geben!

    Update:


    Wie ich schon befürchtet habe (ich wollte es nur noch nicht so direkt sage), hat Renault hier wohl wieder etwas verbockt. Mein Sachbearbeiter sagt, er hat bis jetzt NICHTS von denen erhalten. Soviel zum Thema „wir kümmern uns, schicken wir denen rüber, brauchen Sie nichts mehr tun“. Und ich Vollidiot verlasse mich auch noch darauf.


    Dass zwei der genannten Rückrufe gar nicht für mein Fahrzeug existieren, wurde von ihm etwas ignoriert, aber da werde ich dann drauf zurück kommen, nachdem ich jetzt mit der Info in der Hinterhand nochmal freundlich bei Renault auflaufe...

    @Toasti - Halt man den Ball flach und les deinen ersten Beitrag und was du genau willst!

    Zitat aus meinem ersten Beitrag: "Frage an die Community: Hat jemand anders auch schon solch Schreiben bekommen? Eventuell Erfahrung auf dem Gebiet?"


    Tut mir leid, aber der drölfzigste Hinweis, ich solle doch Renault (bereits geschehen - Beitrag überhaupt gelesen?) und/oder das Amt kontaktieren, sind für mich nicht als Erfahrungsaustausch in der Sache erkennbar.

    Hier nun das Schreiben. Leider nur als schwaches Handyfoto da ich keine Zeit habe für einen anständigen Scan, sollte aber lesbar sein.



    Und nochmal - ich würde Brühl einschalten und/oder einen Anwalt. Aber vorher mal im Amt nachfragen, was das soll....

    Wie ich bereits mehrmals schrieb, ist Renault schon seit dem ersten Schreiben längst mit im Boot - wenngleich der Kontakt über meine Werkstatt lief. Man kümmere sich ... hat ja offensichtlich nicht ganz geklappt. Und ja, beim Amt werde ich selbstverständlich auch nachfragen bzw. eine erste Email an den Sachbearbeiter ist längst raus - da ich natürlich auch gerne wissen würde, ob Renault überhaupt irgendwas gemacht hat oder deren Aussage mir gegenüber nur heiße Luft war. Da braucht ihr mich hier nicht für völlig blöde halten - ich habe gefragt, ob jemand hier bereits Erfahrung in solch einer Angelegenheit hatte, nicht ob jemand die Sache für mich erledigen kann.

    Nur kurz, da ich unterwegs bin: Schreiben kommt, heute Abend oder morgen. Es gibt für mein Fahrzeug keinen Rückruf der nicht bearbeitet wurde. Kindersicherung wurde gemacht und die zwei anderen gibt es laut Renault nicht für mein Fahrzeug (und wie hier im Thread bereits gepostet wurde auch vom Kraftfahrbundesamt gibt es dazu nichts auf der Homepage) und genau das hat Renault denen auch (angeblich) mitgeteilt. Renault hat ganz sicher nichts gemeldet.


    Mein Fahrzeug ist Mängelfrei - Vorgehensweise korrekt? Es ist immernoch (ich schrieb es bereits) KEIN Bußgeld für irgendwelche verpassten Fristen sondern eine Ordnungsgebühr weil mein Fahrzeug Mängel haben soll, die es nicht gibt. Was soll daran korrekt sein?

    Warum hast du das Schreiben denn bekommen? Das habe ich irgendwie nicht so ganz rauslesen können.


    Weil du einen Mégane fährst? Steht der unter Generalverdacht, besagte Mängel aufzuweisen? In dem Fall wüsste gern mal die rechtliche Grundlage, auf welcher die Berechnung der genannten Gebühren basiert, und zudem frage ich mich, warum nicht der Hersteller dafür belangt und zu einer für den Kunden kostenfreien Rückrufaktion gezwungen wird.


    Oder besteht ein Verdacht auf besagte Mängel aufgrund irgendeiner Kontrolle?

    "Anlässlich einer Mitteilung durch das Kraftfahrt-Bundesamt wurde festgestellt, dass Ihr Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht und folgende Mängel aufweist (...)"


    Weiterhin bin ich als Halter für den vorschriftsgemäßen Zustand verantwortlich (§31 Abs.2 StVZO). Die Gebühren wurden nach Ziffer 254 und 399 nach BGB1. I 2011 S. 98 festgesetzt.