Also generell hätte ich da schon mal Bock drauf, am besten irgendwo hier im Pott
Allerdings bräuchte ich dafür erstmal meinen kleinen Megane...
Also generell hätte ich da schon mal Bock drauf, am besten irgendwo hier im Pott
Allerdings bräuchte ich dafür erstmal meinen kleinen Megane...
gibts nur im Bose
WTF...
in Zusammenhang mit dem Lederpaket ist die Lenkradheizung bestellbar
Ja aber ich hab doch das Alcantara-Paket, von beiheizbarem Lenkrad war da trotzdem nie die Rede!
Oder geht das nur bei richtigen Ledersitzen, weil die gibt es im GT ja nicht...
Hmm, also ich habe, abgesehen vom Schiebedach und dem Reserverad, alles bestellt was es gab, ein beheizbares Lenkrad wurde nirgends erwähnt. Kam in keinem Paket vor, und als Einzel-Option wurde es auch nirgends aufgeführt.
Oder gibt es das im GT nicht?!?
Na dann will ich mal schwer hoffen, dass das auch als SW-Update kommt... :O
Zwar etwas off-topic, aber auch in dem Artikel: "...sind genauso erhältlich wie ein beheizbares Lenkrad".
Echt jetzt? Der GrandTour hat ein beheizbares Lenkrad? Warum hat der 5-Türer das nicht???
Also etwas wahnsinnig entscheidendes fehlt mir ohne Android Auto (CarPlay ist mir egal, habe kein Apple *g*) nicht, aber ich gebe zu , ich hätte es schon ganz gerne. Ich persönlich fänd es ganz lässig, wenn ich über das R-Link meine Heizung zu Hause schon mal hochfahren könnte oder mir meine Bahnverbindung anzeigen lassen könnte.
Wie gesagt, sicherlich keine essentiell wichtigen Sachen, und logischer Weise auch nichts für während der Fahrt, aber ich fänd es halt lässig wenn ich dafür nicht das Handy nehmen müsste.
Alternativ wäre eine R-Link App vom VRR und von meinem SmartHome - System natürlich auch ok, aber insbesondere letzteres halte ich für unwahrscheinlich...
wenn du im dunkeln ohne Licht fahrst, weil die Birne kaputt ist, ist das deine Schuld
Und damit sind wir vermutlich wieder bei grober Fahrlässigkeit angelangt. In der Dunkelheit ohne Licht zu fahren ist mit Sicherheit grob Fahrlässig und daher standardmäßig auch nicht versichert. Ob meine Schweinwerfer funktionieren muss man ja nicht gezielt überprüfen, wenn ich Nachts über die Landstraße fahre und vor mir ist es dunkel wie im Kuharsch, dann sollte ich das auch so merken.
Vor der Fahrt aber Bremsen und Reifen zu überprüfen wird mit Sicherheit nicht erwartet und dies zu unterlassen ist meiner Meinung nach genau so wenig grob Fahrlässig wie das abgeschlossene Fahrzeug zu verlassen, ohne die Verriegelung aller Türen + Kofferraum zu prüfen.
Zum Thema grobe Fahrlässigkeit:
Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738).
Und schauen ob alle Schlößer funktionieren ist mit bestimmt nicht gewöhnlich...
Aber die beste Definition ist diese hier: "Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!"
Hmm, also ich bin kein Versicherungsfachmann, aber ich kann mir nicht vorstellen, das es als grob Fahrlässig gilt wenn ich nicht merke das ein Türschloss defekt ist und dannjemand in mein Auto einbricht.
Das merkt man ja schließlich nur, wenn man es explizit überprüft und eben alle Türen gezielt kontrolliert. Das ist doch aber definitiv kein nromaler Vorgang und daher ist es doch nicht als grob Fahrlässig zu werten, wenn man das eben nicht tut.
Grob fahrlässig ist es z.B. wenn ich den Schlüssel im Auto liegen lasse und dann jemand das Auto klaut.
Abgesehen davon, die meisten Versicherungen versichern doch, je nach Tarif natürlich, auch im Falle von grober Fahrlässigkeit
@trombo
Genau da steht doch das die verwendung (nicht der Besitz alleine) einer solchen App mit besagter Strafe geahndet werden kann.
Klar, es ist in gewisser Hinsicht eine Grauzone und man kann argumentieren, dass der Gesetzestext etwas ungenau ist, aber eigentlich geht klar daraus hervor, dass die Verwendung solcher Apps etc. verboten ist. Ob man erwischt wird und wie das nachgewiesen werden soll sei mal dahingestellt. Selbst TomTom warnt übrigens auf seiner Webseite vor der Strafbarkeit der Verwendung in Deutschland.
@Bolle88
Also erstmal bin ich beeindruckt, du scheinst auf unsere Ordnungshüter einen sehr vertrauenswürdigen Eindruck zu machen
Aber ich teile deine Einstellung und halte das genau so. Aber ich dachte man sollte den rechtlichen Hintergrund zumindest mal erwähnen.
So nett ich dieses Blitzer-Warn - Feature persönlich auch finde, so sollte man vielleicht doch mal erwähnen, dass die Verwendung in D leider eine Ordnungswidrigkeit ist, welche mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird.