Hallo meganeheld,
die Reprogrammierung von R-Link2 Softwareversion 2 und 3 auf 7.024.16x MUSS in einer Werkstatt im Rahmen des „Actis 49605-Prozesses“ vorgenommen werden.
Diese Lösung wurde am 11.02.2019 von Renault freigegeben. In der Werkstatt muss man sich exakt an die Anleitung halten und das darin rot geschriebene NICH beachten, anstatt das was am Display angezeigt wird zu bestätigen!
Damals wurden reihenweise Radios zerstört, die auf Garantie ausgetauscht werden mussten.
Wenn außerhalb der Garantie ein Kunde „Actis 49605“ beauftragt, was demzufolge fakturiert wird, haftet die Werkstatt im Rahmen der gegenüber einem Konsumenten nicht ausschließbaren gesetzlichen Gewährleistung.
Wird das Radio dabei defekt, muss die Werkstatt den Schaden selber tragen und somit wird dieses Risiko kaum eine Werkstatt auf sich nehmen. Ein weiterer Grund ist, auch bei einer korrekten Durchführung kann mal etwas schief gehen.
Liebe Grüße
Udo