Du vermengst Gewährleistung und Garantie(-versicherung).
Für Garantiefälle der Garantieversicherung, welche nach der gesetzlichen Gewährleistung beginnt ist i. d. Tat der Garantiegeber (Renault Group) zuständig.
Für Gewährleistungsfälle hinsichtlich Mängelbeanstandungen i. S. von 433 ff BGB innerhalb der 24 Monate, wie dem vorliegenden, ist dein Vertragspartner, also das Autohaus zuständig.
Bei Gewährleistungsfällen mit Verbrauchern rechnet das Autohaus lediglich über deren Rückgriffsrecht nach 478 BGB mit deren Lieferanten ab.
Kurz:
1. Es ist Gewährleistung nicht (!) Garantie,
2. dein Autohaus als dein Vertragspartner ist zuständig,
3. Am besten schriftlich mit Bildern beanstanden mit ein Fristsetzung von 2 Wochen,
Vg